Das alte Heizungsgesetz wird abgeschafft. Diese Änderungen sind von der Regierung geplant.
Das sogenannte „Heizungsgesetz“, welches offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt, soll nun in Teilen wieder abgeschafft. Künftig soll das neue Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) heißen. Die Bundesregierung hat sich auf Grundlage eines Eckpunktepapiers auf diverse Änderungen im Gesetz verständigt. Wir haben die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst. Das vollständige Eckpunktepapier kann unter diesem Link abgerufen werden.
Abschaffung der 65-Prozent-Regel
Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt laut dem Eckpunktepapier. Auch pauschale Betriebsverbote bestimmter Heizungsarten sollen gestrichen werden. Bestehende funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Das neue Gesetz soll keine verpflichtenden Wechsel oder Sanierungen auslösen.
Freie Heizungswahl – mit Auflagen
Eigentümer sollen künftig frei entscheiden können, welche Heizung sie einbauen. Möglich bleiben:
- Wärmepumpen
- Fernwärme
- Hybridlösungen
- Biomasseheizungen
- Gas- und Ölheizungen
Für neue Gas- und Ölheizungen gilt jedoch die sogenannte „Bio-Treppe“: Ab 1. Januar 2029 müssen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe beigemischt werden. Der Anteil steigt bis 2040 weiter an. Für diesen klimafreundlichen Anteil soll kein CO₂-Preis anfallen.
Quoten für Energieanbieter
Geplant ist zudem eine moderate Grüngas- und Grünölquote für Inverkehrbringer. Sie startet 2028 bei bis zu einem Prozent und soll schrittweise steigen. Ziel ist eine zusätzliche CO₂-Minderung im Gebäudebestand.
Förderung bleibt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll mindestens bis 2029 gesichert sein. Auch Wärmepumpen bleiben förderfähig.
EU-Vorgaben
Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie wird umgesetzt. Ab 2028 müssen neue öffentliche Gebäude, ab 2030 alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Für bestehende Wohngebäude sollen jedoch keine individuellen Sanierungspflichten entstehen.
Vereinfachte Wärmeplanung
Das Wärmeplanungsgesetz wird überarbeitet. Für kleinere Kommunen soll die Planung deutlich vereinfacht werden. Auch die Datenerhebung, insbesondere bei Einfamilienhäusern, wird reduziert.
Änderungen bei Fernwärme
Fern- und Nahwärme sollen ausgebaut werden. Vorgesehen sind:
- Anpassungen der Fernwärme-Verordnung
- mehr Preistransparenz
- stärkere Preisaufsicht
- Einrichtung einer Schlichtungsstelle
Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche Netze zu ermöglichen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit zu sichern.
Wann kommt das neue Gesetz?
Der Gesetzentwurf soll bis Ostern ins parlamentarische Verfahren gehen. Das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.