Mehr Kindergeld, vermutlich mehr Rente und sicher weniger Steuern: Zumindest in finanzieller Hinsicht können die Bürger dem Jahr 2016 zufrieden entgegenschauen. Aber paar Wermutstropfen gibt es aber doch.

Stuttgart - Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen. Dieses Bibelwort lässt sich im nächsten Jahr gut auf den Staat übertragen. Auf der einen Seite werden die Steuerzahler entlastet. Gleichzeitig erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen die Beiträge. Gutverdiener sind es ohnehin gewohnt, dass jedes Jahr die Beitragsbemessungsgrenze in den Sozialkassen steigt. Welche Entlastungen winken, was teurer wird und welche Neuerungen anstehen, zeigt ein Überblick über die Änderungen.

 

Krankenkassen erhöhen Beiträge

Die meisten gesetzlichen Kassen erhöhen 2016 die Zusatzbeiträge, die Versicherte allein bezahlen. Je nach Kasse klettern die Beiträge um 0,1 bis 0,6 Prozentpunkte. Was das in Euro und Cent bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Versicherter ist Mitglied der Techniker Krankenkasse, die den Beitrag um 0,2 Prozentpunkte anhebt. Der Kunde hat Kinder und sein Einkommen liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Er muss 2016 rund 28 Euro mehr für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Grund dafür ist einerseits der höhere Zusatzbeitrag. Zugleich steigt die Höchstgrenze, bis zu der Beiträge anfallen, von 4125 Euro auf 4237,50 Euro monatlich. Die Mehrkosten durch die höhere Bemessungsgrenze teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Höchstgrenze steigt auch in der Renten- und Arbeitslosversicherung: : im Westen von 6050 auf 6200 Euro pro Monat, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.

Steuerentlastungen für die Bürger

Bisher hat sich kaum herumgesprochen, dass der Staat im nächsten Jahr von den Steuerzahlern weniger Geld einbehält. Um 5,3 Milliarden Euro werden die Bürger entlastet, berücksichtigt man auch das höhere Kindergeld. Der Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum abbildet, wird nach einer Anpassung 2015 auch im nächsten Jahr angehoben, und zwar um 180 Euro auf 8652 Euro.

Berücksichtigt man auch die Anhebung des Grundfreibetrags in diesem Jahr, werden nach Berechnungen der Lohnsteuerhilfe Bayern Ledige mit einem Jahreseinkommen von 50 000 Euro 2016 um 121 Euro entlastet. Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 80 000 Euro zahlt 184 Euro weniger an den Fiskus. Je höher das Einkommen, umso spürbarer ist die Entlastung. Außerdem gibt der Staat 2016 erstmals auch einen Teil der heimlichen Steuererhöhungen (kalte Progression) zurück, die sich aus dem Zusammenspiel von Steuertarif und Inflation ergeben. Dadurch verschieben sich die Eckwerte im Einkommensteuertarif zu Gunsten der Steuerzahler. Die Bürger zahlen dadurch 1,4 Milliarden Euro weniger an den Fiskus.

Das Kindergeld wird angehoben

Das Kindergeld wird am 1. Januar um zwei Euro pro Monat angehoben. Im alten Jahr ist das Kindergeld um vier Euro monatlich aufgestockt worden. Von Januar 2016 an beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 190 Euro pro Monat. Für das dritte Kind gibt es 196 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 221 Euro. Entsprechend wächst auch der Kinderfreibetrag um 96 Euro auf 4608 Euro (oder: 2304 Euro je Elternteil). Das Finanzamt prüft, ob für Eltern Kindergeld oder Kinderfreibeträge günstiger sind. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wird nicht verändert.

Wichtig beim Antrag auf Kindergeld: Vom 1. Januar 2016 ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeldberechtigten und der Kinder Voraussetzung dafür, dass die Familienkassen die Leistung ausbezahlen. Die Nummer steht beispielsweise auf den Steuerbescheiden. Die Familienkassen treten aber Befürchtungen entgegen, es werde in großem Stil die Kindergeldzahlung gestoppt. Bei einem Großteil der Kindergeldberechtigten seien die Nummern bereits vorhanden. Wenn dies nicht der Fall ist, würden die Betroffenen von den Behörden angeschrieben, erklärt die Bundesagentur für Arbeit. Kindergeldbezieher müssten dann im Laufe des nächsten Jahres die Nummern nachreichen.

Auch erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen können auf mehr staatliche Unterstützung hoffen: Der Kinderzuschlag steigt am 1. Juli 2016 um 20 auf maximal 160 Euro monatlich. Außerdem werden Alleinerziehende steuerlich bessergestellt: Der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt für das erste Kind um 600 auf 1908 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind gewährt der Gesetzgeber ab 2016 noch einmal 240 Euro Entlastung zusätzlich. Alleinerziehende mit zwei Kindern können damit künftig pro Jahr insgesamt 2148 Euro in der Steuererklärung von der Summe der Einkünfte abziehen. Das sind 840 Euro mehr als bisher.

Riester-Sparer sollten Beiträge prüfen

Riester-Sparer sollten vor Jahresende prüfen, ob sie die Mindestbeiträge (vier Prozent ihres Vorjahreseinkommens) auf den Altersvorsorgevertrag einbezahlt haben. Ist dies nicht der Fall, weil sich etwa das Einkommen geändert hat, werden die staatlichen Zulagen gekürzt. Bis Jahresende können Sparer noch nachzahlen. Wer durch den Hauptvertrag des Ehepartners Anspruch auf staatliche Förderung hat, muss einen Mindestbeitrag von 60 Euro überweisen. Riester-Sparer sollten auch prüfen, ob sie Änderungen der persönlichen Lebensverhältnisse der Bank, dem Versicherer oder Investmentfonds mitgeteilt haben.

Viele Kunden haben einen Dauerzulagenantrag abgegeben, damit sie die Prämie nicht jedes Jahr beantragen müssen. Wer die Zulage einzeln abruft, hat dafür zwei Jahre Zeit. Die Frist für die Zulagen des Jahres 2013 läuft zum Jahresende ab.

Hohes Rentenplus erwartet

Auch auf Rentner kommen Änderungen zu: Die Altersgrenzen zur Rente mit 67 steigen schrittweise an. Für 1951 geborene Versicherte, die im nächsten Jahr 65 werden, beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre und fünf Monate, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit.

Die Rentensteigerungen im kommenden Jahr stehen zwar erst im Frühjahr fest: Wegen der Zunahme der Beschäftigtenzahlen und der nach wie vor stabilen Konjunktur erwartet die Rentenversicherung, dass das Rentenplus mit vier bis fünf Prozent außergewöhnlich hoch ausfallen wird. Die Renten werden zum 1. Juli angepasst.

Wer freiwillig in die Rentenversicherung einzahlt, für den gilt auch 2016 der Mindestbetrag von 84,15 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag steigt leicht auf 1159,40 Euro.

Freistellungsaufträge veralten teilweise

Viele alte Freistellungsaufträge bei Banken und Bausparkassen müssen im kommenden Jahr erneuert werden, weil auf ihnen die Steueridentifikationsnummern noch nicht vermerkt worden sind. Das ist in der Regel bei Formularen der Fall, mit denen vor 2011 ein unbefristeter Freistellungsauftrag erteilt wurde. Erst auf den neueren Formularen ist vorgesehen, dass die Nummern angegeben werden. Damit die alten Aufträge weiter gelten, sollten Kunden den Banken die Steueridentifikationsnummern mitteilen. Fehlt die Nummer auf dem Auftrag, leitet die Bank die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer automatisch ans Finanzamt weiter. Zinserträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne bis 801 Euro jährlich sind steuerfrei.

Von Februar an ist bei jeder Überweisung in Euro innerhalb von Deutschland die 22-stellige Kennung IBAN notwendig. Bankleitzahl und Kontonummern haben ausgedient.

Zum Jahreswechsel erhöht die Deutsche Post das Porto für die Standardbriefe von 62 auf 70 Cent. Der Maxibrief verteuert sich von 2,40 auf 2,60 Euro. Zusatzleistungen werden ebenfalls teurer. Der Preis für ein Einschreiben nimmt von 2,15 auf 2,50 Euro zu. Einwurf-Einschreiben kosten künftig 2,15 Euro.