Mit den Stimmen von Grün-Rot ist im Landtag das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz verabschiedet worden. Die CDU-/FDP-Opposition stimmte dagegen. Der Landesjagdverband prüft den Gang vors Bundesverfassungsgericht.

Stuttgart - Bis zuletzt wurde an der Novelle des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes nachgebessert in der Hoffnung auf eine breite Zustimmung im Landtag. Daraus wurde nichts. Nach erneuter emotionaler Debatte ist das neue Gesetz am Mittwoch letztlich allein mit den Stimmen der grün-roten Regierungskoalition verabschiedet worden.

 

Für die CDU-Opposition lehnte Wolfgang Reuther (CDU) das Gesetz rundweg ab. Er kritisierte, dass trotz des 29 Monate dauernden Beteiligungsprozesses sozusagen in letzter Minute weitere Änderungen hinzukamen. Reinhold Pix (Grüne) und Hans-Peter Storz von der SPD-Fraktion begründeten die Novellierung unter anderem mit EU-Recht und verwiesen darauf, dass Tierschutz Verfassungsrang habe. Dieses Gesetz verbinde Natur- und Tierschutz sowie die Jagd. Ein bewährtes Jagdrecht werde auf dem Altar des Natur- und Tierschutzes geopfert, kritisierte hingegen der FDP-Abgeordnete Friedrich Bullinger. Die Fraktion lehne das Gesetz ab, weil es die Jäger gängele und das im Grundgesetz verankerte Eigentumsrecht mit Füßen trete. Bullinger forderte eine namentliche Abstimmung. „Wir passen das Gesetz an die Veränderungen in Recht und Gesellschaft an“, betonte Minister Alexander Bonde (Grüne). Das betreffe etwa den nun verbotenen Abschuss von Hunden und Katzen und das Verbot von Totschlagfallen.

Fütterungsverbot im Winter erzürnt die Jäger

Es ist ein Kompromiss, dem Tierschützer, Naturschutz und Jäger zustimmen können, allerdings in unterschiedlichen Punkten, es ist aber auch ein Kompromiss, der in anderen Bereichen nach wie vor für Ärger sorgt. So lehnt der Landesjagdverband das neue Gesetz weiter ab – trotz einiger „substanzieller Verbesserungen“ des Entwurfs, sagt der Landesjägermeister Jörg Friedmann. „Wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen“, sagte Friedmann weiter. Dazu zählt insbesondere die Wildfütterung im Winter, für die es nur „unrealistische Ausnahmeregelungen“ gebe. Die Jäger prüfen sogar, wegen dieses Fütterungsverbots demnächst vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen.

Lob für den Kompromiss

Für die Landestierschutzbeauftragte Cornelie Jäger ist das Gesetz trotz einiger Defizite „ein echter Fortschritt für den Tierschutz“. Erleichtert sei sie, dass der Abschuss von streunenden Katzen und Hunden durch Jäger nun „fast vollständig Geschichte“ werde. Konsequent und nachvollziehbar ist für Jäger wie auch für den Vorsitzenden des Naturschutzbundes Nabu, Andre Baumann, dass die allgemeine Wildruhezeit im März und April durch eine Leinenpflicht für Hunde im Wald angeordnet werden kann. „Hier ziehen Jagd und Naturschutz an einem Strang“, sagt der Nabu-Landeschef. Diese Änderung war erst vorige Woche von den Regierungsfraktionen eingebracht worden. Die SPD, heißt es, hatte damit den Jägern erneut entgegenkommen wollen. Tatsächlich aber geht der Nabu-Landeschef Baumann in seiner Kompromissbereitschaft am weitesten. Für ihn hat das neue Jagdrecht die Chance, das beste im Bundesvergleich zu werden.

Das Gesetz tritt zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April in Kraft.