Im neuen Jahrzehnt gilt es, besonders auf das Ausschreiben des Datums zu achten. Verbraucherschützer warnen, dass Betrüger andernfalls ein leichtes Spiel beim nachträglichen Fälschen von Dokumenten hätten.

Digital Desk: Sebastian Xanke (xan)

Stuttgart - Fängt ein neues Jahr an, brauchen viele Menschen einige Zeit, um sich auch bei Unterschriften an die neue Datumsangabe zu gewöhnen. Für das Jahr 2020 raten Verbraucherschützer allerdings, besonders darauf zu achten, das Datum vollständig auszuschreiben. Wer im vergangenen Jahr also noch mit dem 1.1.19 unterzeichnet hat, solle jetzt nicht zum 1.1.20 übergehen. Der Grund: Betrüger hätten es mit dieser Schreibweise leicht, Dokumente nachträglich zu fälschen.

 

„Sagen wir, Sie haben Zahlungen ab dem 15.1.20 zugestimmt. Der Bösewicht könnte es theoretisch so verändern, dass Sie seit dem 15.1.2019 dazu verpflichtet sind und versuchen, das zusätzliche Geld einzutreiben“, sagt Ira Rheingold, Geschäftsführer der Vereinigung von Verbraucherrechtsanwälten in den USA gegenüber der Zeitung „USA Today“.

Auch in die Zukunft könnten Daten mit diesem Trick manipuliert werden. „Ein Scheck, der auf den 1.1.20 datiert ist, könnte zum 1.1.2021 im nächsten Jahr werden, und unbezahlte Schecks wieder zum Leben erwecken“, zitiert die Zeitung Rheingold. Um Betrügern vorzubeugen, empfehle er deshalb, das Datum 2020 stets auszuschreiben.