Das Landesjagdgesetz soll von 2014 an Natur- und Tierschutz mehr berücksichtigen. Derzeit wird in einem Beteiligungsverfahren mit den Verbänden versucht, einen Konsens zu erzielen. Etliche Punkte sind aber noch offen.

Stuttgart - Dass das Landesjagdgesetz überarbeitet werden soll, hat Grün-Rot schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dabei sollen der Tier- und Naturschutz sowie das Wildtiermanagement stärker in den Fokus rücken.

 

Die Novellierung wird seit Oktober 2012 in einem neuen Moderationsverfahren vorbereitet, das im Vorfeld eine umfassende Beteiligung der Verbände gewährleisten soll. Zwei Arbeitskreise haben sich mit den relevanten rechtlichen Themen sowie mit „Wildtiermanagement und Jagd“ beschäftigt, ein Koordinierungskreis unter Vorsitz des Amtschefs des zuständigen Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die Beratung und Zusammenfassung übernommen. Das neue Verfahren bringe „Fairness und ausgewogene Lösungen für alle Beteiligten“, loben die Vertreter der Regierungsfraktionen im Koordinierungskreis, die beiden jagd- und tierschutzpolitischen Sprecher Reinhold Pix (Grüne) und Thomas Reusch-Frey (SPD) in einer Mitteilung. Die Jagd werde nicht in Frage gestellt: „Gejagt werden muss und soll auch in Zukunft“, bekräftigen beide vor der letzten Sitzung am Mittwoch vor der Sommerpause. „Das neue Gesetz werde die Grundlage von Wildtieren verbessern und Konflikte spürbar reduzieren“, prognostizieren die Abgeordneten.

Jäger sehen ihre Forderungen zu wenig berücksichtigt

Zumindest die Konfliktlage sieht der Landesjagdverband nicht entschärft. Zwar liegt der Gesetzentwurf noch nicht vor, und auch der Koordinierungskreis hat die Leitlinien dafür noch nicht formuliert. Für den Landesjagdverband ist jedoch schon ersichtlich, dass die Forderungen der Jäger zu wenig berücksichtigt würden. Es gebe noch etliche Dissenspunkte und „viel zu viel Ideologie“, heißt es. Enttäuscht zeigten sich die Jäger, dass das Thema Wildschadenersatz bisher keine große Rolle spielt. Ein Streitpunkt ist beispielsweise die Wildtierfütterung. Die soll laut Koalitionsvertrag abgeschafft werden. Das entspreche weder „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ noch sei es nachvollziehbar, monieren die Jäger. „Tierschutz ist nicht teilbar“, betont der Landesjägermeister Jörg Friedmann.

Der Verband besteht auch weiterhin auf der Jagd mit Fallen und der sogenannten Baujagd mit Dackeln oder Frettchen, die in Fuchs- oder Kaninchenhöhlen geschickt würden. Dies sei eine „effektive Methode“. Auch die Jagd mit Fallen wird verteidigt.

Tierschutzbeauftragte will Totschlagfallen verbannen

Hier wiederum gibt es einen deutlichen Konflikt mit der Landestierschutzbeauftragten Cornelie Jäger. Sie lehnt den Einsatz von „Totschlagfallen“ ab, weil nicht gewährleistet sei, dass ein Tier schnell und ohne Leiden getötet würde. Und zudem könne dabei nicht zielgerichtet selektiert werden. „Ein Falle unterscheidet nicht zwischen einem Fuchs oder einer Katze“, sagt Jäger. Sie setzt sich dafür ein, dass das neue Gesetz höhere Hürden für den Abschuss von wildernden Haustieren vorsieht. Demnach soll das nicht mehr im Ermessen des Jägers liegen, sondern beispielsweise bei Hunden nur im Wiederholungsfall und nach polizeilicher Anordnung erfolgen. Auf Katzen sollen Jäger nicht mehr anlegen dürfen. Zwar gibt es keine Zahlen aus Baden-Württemberg, wohl aber aus Nordrhein-Westfalen. Mehr als 10 000 Katzen waren gemeldet und als Jagdstrecke in der Statistik verzeichnet.

Bleihaltige Munition ab 2016 verboten

Auch der Naturschutzbund Nabu lobt den Gesetzgebungsprozess. Der Landeschef Andre Baumann sieht Diskussionsbedarf mit den Jägern etwa beim Wildtiermanagement, bei der Liste jagdbarer Tiere, und bei der Verkürzung der Jagdzeiten. Zumindest einen Konsens gibt es bereits: Im Staatswald wird vom 1. April 2014 auf bleihaltige Munition verzichtet. Generell soll dies von 1. April 2016 an gelten. Der Landesjagdverband hat dem zugestimmt.