Mit grün-roter Mehrheit hat der baden-württembergische Landtag die Novelle des Naturschutzgesetzes beschlossen. Die Opposition lobt zwar das Gesetz auf naturschutzfachlicher Ebene, lehnt das Gesetz insgesamt jedoch ab.

Stuttgart - „Heute ist ein guter Tag für Mensch und Natur in Baden-Württemberg“, sagte der Naturschutzminister Alexander Bonde (Grüne) im Landtag und zeigte sich zufrieden. Mit grün-roter Mehrheit wurde die weitreichende Gesetzesnovelle beschlossen, die weitaus weniger Schlagzeilen provoziert hatte als das heftig umstrittene, aber vergleichsweise weniger folgenreiche Jagdgesetz. Selbst die Oppositionsfraktionen CDU und FDP lobten das neue Naturschutzgesetz auf fachlicher Ebene und stimmten einzelnen Bereichen zu – etwa dem allgemeinen Schutz von Natur und Landschaft, dem Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und den Bußgeldvorschriften.

 

In diesen Bereichen halte die CDU „das Gesetz für gut“, bestätigte deren Naturschutzexperte Patrick Rapp. Es markiere damit im Ländervergleich auch künftig eine Spitzenposition“, wie zuvor auch zu Zeiten der CDU-geführten Regierung. Dennoch lehnten beide Oppositionsparteien das Gesetz insgesamt ab.

Opposition kritisiert Eingriff in Eigentum

Rapp begründete das „differenzierte Abstimmungsverhalten“ der CDU mit Verfahrensänderungen, die den Kommunen Mehraufwand und Mehrkosten bescherten sowie zu mehr Bürokratie führten. Rapp kritisierte ebenso die Ausweitung von Mitwirkungsrechten von Naturschutzverbänden sowie den „Eingriff in Eigentum“. In diese Kerbe hieb auch Friedrich Bullinger (FDP): „Den eigentumsfeindlichen Umbau des Naturschutzgesetzes lehnen wir ab.“ Mit dieser Novelle setze Grün-Rot nach dem Jagdgesetz und dem Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen den Plan fort, privaten Verbänden ureigene Aufgaben des Staates zu übertragen.

Markus Rösler, der naturschutzpolitische Sprecher der Grünen, versuchte, mit einer ABC-Lehrstunde die Opposition zur Zustimmung zu bewegen. Der Kern des Naturschutzes sei lebendig – es handle sich um die biologische Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Der neue Paragraf 60 etwa enthalte ein landesweites Moorschutzgesetz, das der gelben Arnika zugute komme. Mit dem Moorschutz und den sechs neuen Modellprojekten zur Renaturierung der Moore verknüpfe die Landesregierung erfolgreich die Ziele von Moor- und Klimaschutz. Die Bechsteinfledermaus, weitere Baumfledermäuse und Spechte profitierten von dem neuen Paragrafen 31, der den Schutz von Alleen vorschreibt. Und der C-Falter und andere Schmetterlinge und Insektenarten würden geschützt durch den Paragrafen 34, der den Einsatz von Pestiziden in qualifizierten Schutzgebieten verbietet. „Die Grünen und die Roten beherrschen das ABC des Naturschutzes“, betonte Rösler. Er verwies darauf, dass der Schwarzwaldverein und selbst der Industrieverband Steine und Erden das Gesetz für gut hielten. Die Opposition hingegen befände sich in Sachen Naturschutz im Tiefschlaf, es habe keinen einzigen Änderungsantrag zu dem Gesetz gegeben, spottete Rösler. „Arbeitsverweigerung“, sekundierte der SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel in einem Zwischenruf. Gabi Rolland (SPD) hob hervor, dass erstmalig in Deutschland in einem Naturschutzgesetz die Lichtverschmutzung im Außenbereich thematisiert werde.

Minister Bonde: Gesetz ist bürgernah und unbürokratisch

Minister Bonde wies die Vorwürfe der Opposition zurück. Das neue Gesetz biete hohe naturschutzfachliche Standards und sei gleichzeitig „bürgernah und unbürokratisch“. Das Gesetz schaffe eine zentrale Verknüpfung zwischen Ökologie und Ökonomie. „Wir haben das Wünschenswerte mit dem Leistbaren verbunden“, sagte Bonde.

Besonders wichtig ist dem Minister der Schutz der Naturschutz- und der Biosphärengebiete sowie des Nationalparks vor der Agrogentechnik. In diesen Gebieten und und in einem sie umgebenden drei Kilometer breiten Schutzgürtel sei der Anbau etwa von Genmais verboten. „Das neue Naturschutzgesetz schützt damit zwei Drittel der Landesfläche vor Agrogentechnik“, betonte Alexander Bonde.

„Das ist ein echter Fortschritt“, lobte die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Brigitte Dahlbender. „Das Gesetz ist das derzeit beste Naturschutzgesetz in Deutschland“, betonte der Landesvorsitzende des Nabu, Andre Baumann. Gerhard Bronner, Chef des Landesnaturschutzverbands LNV, begrüßte insbesondere die gesetzlichen Regelungen für die Landschaftserhaltungsverbände.