Freiburg - Derselbe Angeklagte, derselbe Gerichtssaal, dieselbe unfassbare Tat – dennoch kommt die 16. Große Strafkammer des Freiburger Landgerichts in ihrem jetzt ergangenen Urteil zum Staufener Missbrauchsfall in einem entscheidenden Punkt zu einem anderen Ergebnis als die Jugendschutzkammer, die vor zwei Jahren zu Gericht gesessen hatte. Sie hatte in ihrem Urteil gegen den heute 36-jährigen Spanier, der mehrmals nach Deutschland gereist war, dabei mit Geld um sich geschmissen und den damals neunjährigen Buben mit Erlaubnis seiner Eltern brutal vergewaltigt hatte, auf die Anordnung einer Sicherungsverwahrung verzichtet.
Das holen die Kollegen im neuen Urteil nun nach. An der zehnjährigen Haftstrafe ändert sich nichts. Sie stand – wie auch der Schuldspruch – bei der vom Bundesgerichtshof angeordneten Neuauflage nicht zur Debatte. Dennoch ist das neue Urteil eine Klatsche für die Jugendkammer.
Die Diagnose ist eindeutig
Das Überraschende dabei: Eigentlich hat die Neuauflage des Prozesses trotz viertägiger Dauer nichts Neues gebracht. Es trat derselbe Gutachter auf mit derselben Botschaft. Der Mann habe einen Hang zu einer homosexuellen Pädophilie, stellte er fest. Sie sei nicht durch eine Psychotherapie änderbar und nur mit Hormonen behandelbar. Daneben diagnostizierte er bei dem Mann ein Interesse an gewalttätigem Sex und stellte fest, dass auch eine vorherige Verurteilung in Spanien wegen des Besitzes von Kinderpornografie den Mann kaum beeindruckt hatte.
Hat das Gericht damals die Botschaft nicht gehört? Ließ es sich bei der Prognose der Gefährlichkeit zu sehr von der gezeigten Reue des Mannes beeindrucken? Oder baute es darauf, dass der Mann nach der Verbüßung seiner Haft ohnehin nach Spanien abgeschoben werde und dann zumindest kein Problem der deutschen Behörden mehr darstelle? Das könnte eine Erklärung sein, wenn auch eine sehr empörende.
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