Immer wieder geht es um dieses eine Foto: Die tote Seniorin Lieselotte Kortüm liegt kopfüber in der vollgefüllten, blau gekachelten Badewanne. Sie ist bekleidet, Kopf und rechte Körperhälfte sind unter Wasser, das linke Bein liegt über der Badewannenbrüstung. Am 28. Oktober 2008 wurde die 87-Jährige so von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes aufgefunden, in ihrer Wohnung im oberbayerischen Rottach-Egern am Tegernsee.
Mehr als 14 Jahre ist das jetzt her. Doch noch immer ist nicht geklärt, wie die Witwe ums Leben gekommen ist. Das Foto wird in verschiedenen Variationen und Computersimulationen immer wieder an die Leinwand im großen Schwurgerichtssaal A-101 des Münchner Landgerichts projiziert.
Kann man alleine so in eine Badewanne stürzen, kann man sich dabei Kopfverletzungen wie Lieselotte Kortüm zuziehen? Oder muss die verwitwete Frau hinein gestoßen und ertränkt worden sein? Und wann ist der Tod eingetreten? Diese Fragen lassen Manfred Genditzki und andere seither nicht los.
Zum dritten Mal auf der Anklagebank
Der damalige Hausmeister der Anlage, in der Frau Kortüm wohnte, wurde in zwei Prozessen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat die Tat stets vehement bestritten. Seine Anwältin Regina Rick hat nicht lockergelassen. Auch sie ist fest überzeugt, dass ein Unschuldiger im Gefängnis saß. „Herr Genditzki hat Frau Kortüm nicht umgebracht“, sagt sie.
Nun sitzt er seit Ende April erneut auf der Anklagebank. Der Prozess wurde wieder aufgenommen, was eine absolute Seltenheit ist. Doch jetzt ist der heute 62-Jährige zumindest vorläufig als freier Mann im Verhandlungssaal. Im August 2022 war er aus dem Gefängnis in Landsberg am Lech entlassen worden. Es bestehe kein „dringender Tatverdacht“ mehr, stellte das Gericht fest.
Niels Hansen, Professor für Technische Thermodynamik an der Universität Stuttgart, zeigt im Gerichtssaal eine Menge Bilder, Grafiken und mathematische Kurven. Zwei Badewannen sind zu sehen - A und B -, in denen er Experimente und Messungen durchgeführt hat. Unter anderem ihm und seinem Kollegen Syn Schmitt, der als Professor ebenfalls in Stuttgart forscht, ist es zu verdanken, dass dieses Verfahren überhaupt wieder aufgenommen wurde.
Der Tatablauf und der exakte Todeszeitpunkt
Es geht Hansen um die Eingrenzung des Todeszeitpunkts von Lieselotte Kortüm. Er lässt sich berechnen, meint Hansen, und zwar anhand der damals am späteren Abend bestimmten Wassertemperatur in der Wanne.
Der Hausmeister Manfred Genditzki hatte sich um Lieselotte Kortüm gekümmert. Er hatte für die Seniorin eingekauft, Fahrten erledigt, trank mit ihr Kaffee. Allseits wird er als freundlicher, hilfsbereiter Mann beschrieben. Am 28. Oktober 2008 holte er Lieselotte Kortüm nach einem Klinikaufenthalt ab und brachte sie in die Wohnung. Vor halb vier am Nachmittag muss er sie verlassen haben. Ein Einkaufsbon aus einem wenige Kilometer entfernten Supermarkt belegt, dass er um genau 15.30 Uhr Süßigkeiten und Pflegeutensilien für seine eigene Mutter gekauft hatte. Diese hatte er im Anschluss mit seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn besucht.
Wann Frau Kortüm gestorben ist, konnte der Gerichtsmediziner aus dem ersten Prozess kaum präzisieren. „Der Todeszeitpunkt ist nicht näher eingrenzbar“, heißt es in dem Urteil von 2010 lapidar. Der Gutachter halte „einen Zeitraum zwischen 15 und 18 Uhr für denkbar“.
2018 hatte Professor Hansen mit Wanne A und B gemessen, kürzlich hat er das Experiment nochmals mit einer Wanne C wiederholt. Sein beständiges Ergebnis: „Der Todeszeitpunkt lag mit hoher Wahrscheinlichkeit nach 15.30 Uhr.“ Demnach könnte Manfred Genditzki den ihm angelasteten Mord nicht begangen haben.
Auch beim Mordmotiv fehlen die Beweise
Im Gerichtssaal wirkt Manfred Genditzki immer wieder wie ein gehetzter Mensch. Er ist schlank. Oft hat er die Lippen zusammengekniffen, schaut hin und her, der Blick ist ernst und angespannt. „Ich würde nicht sagen, es geht mir super, aber es geht mir besser“, sagt er in einem Interview, das seine Verteidigerin Regina Rick zur Verfügung gestellt hat. Während des Verfahrens äußert er sich auf Anraten der Anwältin nicht in den Medien. „Es gibt Tage, da läuft mir alles locker von der Hand“, erzählt er. „Und es gibt Tage, da fällt alles zusammen.“
Der Staatsanwalt und das Gericht hatten Probleme, ein Motiv für die angebliche Tat zu finden. Dass er Lieselotte Kortüm bestohlen hatte, wurde widerlegt. Also fand man eine neue Annahme: Bei der Rentnerin sei es zu einer „eifersüchtigen Reaktion“ – so steht es im Urteil – gekommen, als Genditzki gehen wollte, um seine eigene Mutter zu besuchen. Entgegen „seinem sonst gezeigten Langmut“ sei er in Rage geraten und habe die Frau auf den Hinterkopf geschlagen, sodass sie fiel. Genditzki fürchtete, von ihr angezeigt zu werden und seine Arbeit zu verlieren. Also ertränkte er sie in der Badewanne und täuschte einen Sturz vor. Zeugen, Beweise, ein Geständnis dafür? Fehlanzeige.
Derselbe Gerichtsmediziner, der sich nicht sonderlich um den Todeszeitpunkt gekümmert hatte, stellte in einer nachträglichen Tatortbesichtigung laut Angaben der Unterstützer fest: Mit einem Sturz in die Wanne seien die Hämatome am Kopf und die Liegeposition der Leiche nicht zu erklären. Demnach war ein Mord plausibel.
Was sagt die Biophysik zu Unfall oder Mord?
Mit dem Modell einer Badewanne und einem verrenkten menschlichen Skelett auf einem übergroßen Bildschirm hat sich der Professor Syn Schmitt häufig befasst. Schon vor zwölf Jahren waren die Anwälte von Manfred Genditzki auf den damals 36-jährigen jungen Wissenschaftler zugekommen. Sie wollten wissen, ob er als Physiker mit der in Stuttgart neu entwickelten „biomechanischen Simulationsmethode“ herausbekommen kann, wie Lieselotte Kortüm in die Badewanne gelangt ist.
Zum Inhalt seines Gutachtens äußert sich Schmitt jetzt nicht, er soll es Mitte Juni präsentieren. In einem Bericht des Alumni-Netzwerkes der Universität Stuttgart heißt es aber dazu: „Die Simulation unterstützt damit eindeutig die Auffassung, dass es sich bei dem Fall um einen Unfall gehandelt haben kann.“ Im Gespräch mit dieser Zeitung sagt Syn Schmitt: „Der Fall ist eine Herausforderung für meine wissenschaftliche Methode bei der Erforschung von Biophysik von Bewegungen.“
Während der Untersuchungshaft 2009 wurde Manfred Genditzkis Tochter geboren. Zwei Enkel von älteren Kindern aus seiner ersten Ehe sind in seiner Gefängniszeit auf die Welt gekommen. Er hat sie jetzt alle das erste Mal in Freiheit gesehen. Von einem Bekannten hat er eine Arbeit in einer Naturkäserei als Fahrer bekommen. Das sei „top“, sagt er. Was wünscht er sich? „Normalität, einfach Normalität. Damit sich alles einrenkt.“ Das Urteil wird im Juli erwartet.