Neues Viertel bei den Wagenhallen in Stuttgart Kläger scheitert im Streit um Bahnflächen

So könnte das Viertel „Maker City“ nach der Vorstellung von Planern einmal aussehen. Foto: asp Architekten/Koeber Landschaftsarchitektur

Zwischen Wagenhallen und Nordbahnhof soll in Stuttgart das Viertel „Maker City“ entstehen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist eine Klage ab, die die dafür benötigten Flächen langfristig für die Eisenbahn sichern sollte.

Stadtentwicklung/Infrastruktur : Christian Milankovic (mil)

Der fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) hat am Donnerstag nach nur kurzer Verhandlung die Klage eines Stuttgarter Anwalts abgewiesen, mit der sich der Kläger gegen eine Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) wandte (AZ: 5 S 1629/23). Die Aufsichtsbehörde hatte bisheriges Bahngelände zwischen dem Nordbahnhof, den Wagenhallen und dem Pragfriedhof für anderweitige Nutzungen im Januar 2023 freigegeben. Diese sogenannte Freistellung ist Voraussetzung dafür, dass die Flächen, wie von der Stadt vorgesehen, bebaut werden können. Der Bebauungsplan der Stadt ist seit Juni 2024 rechtskräftig.

 

Rasches Urteil gefällt

Vertreter der beigeladenen Stadt und der DB-Infrastrukturtochter Infrago hatten ebenso wie das beklagte Eba die Abweisung der Klage gefordert. Dem folgte der Senat unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Gerichts, Rüdiger Albrecht, nach kurzer Verhandlung, die am Donnerstag nur knapp eine Stunde dauerte. Bereits am frühen Nachmittag erging ein Urteil. Die Klage werde abgewiesen, Revision nicht zugelassen.

Bereits während der Verhandlung ließ das Gericht erhebliche Zweifel an der Klagebefugnis des Stuttgarter Rechtsanwalts Ulrich Ebert erkennen. Es kam erst gar nicht zu einer Verhandlung in der Sache, auch wenn Ebert immer wieder auf Fehler in dem Beschluss des Eba aufmerksam machte, die seiner Ansicht nach offenkundig seien. Eberts Mitstreiter Roland Morlock von den Stuttgart-21-kritischen Ingenieuren 22 hob darauf ab, dass man in der Sache auch für zahlreiche Vereine und Kleinunternehmen kämpfe, die mit eigenen Lokomotiven und Zügen einen Eisenbahnbetrieb organisieren und dabei auf das Wohlwollen der Infrago angewiesen seien. Wer sich da in einem Gerichtsverfahren zu erkennen gebe, verscherze es sich leicht. „Wer sich mit der DB anlegt, hat einen mächtigen Gegner“, sagte Ebert.

Rückbau verbliebener Gleise genehmigt

Die Größe der acht Flurstücke, um die es in der Verhandlung geht und die sich allesamt im Besitz der Stadt befinden, summiert sich auf rund 54 900 Quadratmeter. Dort soll die sogenannte Maker City entstehen, ein Viertel, das Platz für neue Wohnformen, Handwerksbetriebe und Einrichtungen für Entwicklung, Forschung, Bildung und Freizeit bietet. Dazu sollen Flächen herangezogen werden, die die Bahn zuletzt als Logistikareal für die Stuttgart-21-Baustelle nutzte. Den Abbau der wenigen verbliebenen Gleise hat das Eba im Dezember 2024 genehmigt. Sie waren nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung vor dem VGH. Zur Vorbereitung des Baufelds will die Bahn bis Ende Februar in dem Bereich 134 Bäume fällen.

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