Auch die Polizei muss sich an die Verkehrsregeln halten, wenn auch mit Ausnahmen. Eine Neunjährige aus Berlin hat die Ordnungshüter jetzt bei einem Verkehrsdelikt erwischt und eindringlich ermahnt.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Berlin - „Bußgeld wegen Falschparkens in einer Einbahnstraße.“ Diese Notiz fanden Berliner Polizisten am Montag auf einem Zettel an ihrem Streifenwagen, als sie von einem Einsatz zurückkamen. In anderer Handschrift steht unter der Notiz: „Meggie, 9 Jahre, bald Politesse“.

 

Ob es sich bei der Verfasserin tatsächlich um eine Neunjährige handelt, konnte auch die Polizei am Dienstag nicht sagen.

Die Beamten twitterten dennoch ein Bild von dem selbstgemalten Strafzettel und antworteten der mutmaßlichen Verfasserin: „Liebe Meggie, wenn uns jemand ganz dringend um Hilfe ruft, dürfen wir auch mal falsch in Einbahnstraßen parken. Deine Polizei“. Um Hilfe gerufen hatte in dem Fall im Ortsteil Halensee am Montag ein Opfer häuslicher Gewalt.

Die Erklärung leuchtete auch Meggie (fast) ein. Sie meldete sich noch einmal bei der Polizei „Ihr seid begnadigt – einmal ist keinmal“, twitterte die Polizei unter der Überschrift „Nachricht von Meggie“ daraufhin.

Auf Facebook bezeichnen die Social Media-Beamten den Zettel als „schönsten Strafzettel der Welt“ und bitten Meggie, nicht böse zu sein. Die Berliner Polizei postet in den sozialen Medien auch immer wieder Kurioses und Emotionales aus der Polizeiarbeit. Eine Stellungnahme zu einem Angriff am Wochenende auf mehrere Streifenwagen war tausendfach „geliked“ und geteilt worden.

Die Polizei – Dein Freund und Helfer

Als Freund und Helfer achtet die Polizei darauf, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) hält. Die StVO hat insgesamt 53 Paragrafen. Der erste Paragraf mit den Grundregeln ist zugleich der wichtigste: „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer – auch für die Polizei. In Einbahnstraßen dürfen sich Fahrzeuge nur in eine Richtung bewegen. Die Regelung gilt für den gesamten Fahrzeugverkehr, Radfahrer können davon ausgenommen sein – genauso wie Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr.

Bußgeld Einbahnstraße – Was droht?

Als Normalsterblicher droht bei Falschfahren oder -parken in Einbahnstraßen ein saftiges Bußgeld:

Einbahnstraße in falscher Richtung befahren: 25 Euro.

In Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung geparkt: 15 Euro.

Einbahnstraße mit dem Rad in falscher Richtung befahren: 20 Euro.

. . . mit Behinderung: 25 Euro.

. . . mit Gefährdung: 30 Euro.

. . . mit Sachbeschädigung: 35 Euro.