Die Steuergewerkschaft mahnt Bund und Länder zu einer raschen Entscheidung bei der Erbschaftsteuer. Finanzminister Schäuble warnt vor den Folgen der Uneinigkeit: Komme kein Gesetz zustande, drohten Unternehmen Verschlechterungen.

Berlin - Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, hat die Politik dazu aufgerufen, rasch Klarheit über die künftige Besteuerung von Firmenerben zu schaffen. „Je später das wird, umso schwieriger ist das für alle Beteiligten“, sagte Eigenthaler der Stuttgarter Zeitung. Die große Koalition berät seit einem Jahr über die Reform der Erbschaftsteuer. Es geht dabei um die steuerliche Behandlung von Betriebsvermögen. Eine Einigung ist bisher am Widerstand der CSU gescheitert. In der Koalition wächst die Sorge, dass der Zeitplan noch eingehalten werden kann. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber in seiner Entscheidung vom Dezember 2014, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung auf den Weg zu bringen.

 

Der Vorsitzende der Steuergewerkschaft wies darauf hin, dass es für die Finanzverwaltung schwierig sei, wenn Steuergesetze in letzter Minute verabschiedet werden. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass wichtige Steuergesetze im Dezember verabschiedet wurden und zu Beginn des neuen Jahres in Kraft traten. Das stelle die Finanzverwaltung jedes Mal vor große Herausforderungen. Eigenthaler verlangte beim komplizierten Erbschaftsteuerrecht zügige Entscheidungen. „Ich rate dazu, die Dinge nicht weiter in die Länge zu ziehen“, sagte Eigenthaler. Er kritisierte, dass in der Reformdiskussion ständig draufgesattelt werde. Entscheidend sei, dass eine verfassungsfeste Lösung gefunden werde.

146 Finanzbeamte für Erbschaftsteuerfälle

Der Chef der Steuergewerkschaft sagte, in der Finanzverwaltung sei nur ein kleiner Teil des Personals mit der Bearbeitung von Erbschaftsteuerfällen befasst. Von den 14 000 Mitarbeitern in der baden-württembergischen Finanzverwaltung seien 146 Beschäftigte dafür zuständig, die Fälle von Erbschaftsteuer und Schenkungen zu prüfen. Gerade bei betrieblichen Übertragungen handele es sich häufig um komplexe Vorgänge. Im Südwesten und auch in den übrigen Ländern sei nur ein Prozent der Beamten und Angestellten der Steuerverwaltung mit der Erbschaftsteuer betraut. Mit Blick auf den Personalbestand appellierte Eigenthaler, auf die Anwendbarkeit zu achten.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war vorgesehen, dass Firmenerben besonders begünstigt werden, wenn sie beispielsweise durch Verkaufsbeschränkungen im Gesellschaftsvertrag nicht frei über das Unternehmensvermögen verfügen können. Nach dem ursprünglichen Entwurf müssen die Verfügungsbeschränkungen zehn Jahre vor dem Erbfall oder der Schenkung und 30 Jahre danach gelten. Im Konsenspapier der großen Koalition wurde die Frist auf zwei Jahre vor dem Erbfall und 20 Jahre danach reduziert. Die CSU sieht darin zu hohe Hürden.

Schäuble warnt vor Hoffnungen, die Erbschaftsteuer könnte ganz entfallen

Auch die Deutsche Steuergewerkschaft betrachtet solche langen Fristen kritisch. „Es ist nahezu unmöglich, einen Steuerfall über einen Zeitraum von 40 Jahren zu überwachen“, sagte Eigenthaler. Aus Erfahrung mit der zehnjährigen Frist zur Steuerverjährung hält er einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren für praktikabel.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) warnte unterdessen vor Hoffnungen in Politik und Wirtschaft, die Erbschaftsteuer könne ganz entfallen, wenn bis zum 30. Juni 2016 keine Neuregelung zustande kommt. Bei einem Gespräch der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Braunschweig wies Schäuble nach Angaben von Teilnehmern darauf hin, dass bei einer Untätigkeit des Gesetzgebers alle Verschonungsregeln für Firmenerben auf dem Spiel stünden. „Was geschehen würde, wenn bis zum 30. Juni 2016 keine gesetzliche Neuregelung gefunden ist, hat das Verfassungsgericht nicht ausdrücklich gesagt“, führte Schäuble aus. Manche folgerten daraus, dass das geltende Erbschaftsteuerrecht wegfalle, wenn es keine Neuregelung gibt. „Ich glaube, dass das eine Hoffnung ist, auf die ich nicht setzen würde.“

Der Finanzminister sagte bei der IHK, dass die von der Koalition geplante Neuregelung für die meisten Unternehmen keine Auswirkungen habe. Falls eine Verständigung nicht mehr gelinge, könne das zu erheblichen Verschlechterungen führen. Es gebe ein Risiko, dass die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen insgesamt infrage gestellt würden. Schäuble empfiehlt der Koalition, es darauf nicht ankommen zu lassen. „Ich hoffe noch immer, dass sich die verschiedenen Kräfte in der Koalition zu einer Lösung verständigen.“ Da der Bundestag im März nur zu einer Sitzungswoche zusammenkommt, kann das Gesetz wohl frühestens im April verabschiedet werden.