Nichtraucherschutzgesetz Im Bierzelt bleibt die Kippe erlaubt
Mit einem neuen Gesetz werden Zigaretten aus zahlreichen öffentlichen Orten verbannt. Aber nicht von überall. Zwischen Freibad und Festzelt soll es künftig Unterschiede geben.
Mit einem neuen Gesetz werden Zigaretten aus zahlreichen öffentlichen Orten verbannt. Aber nicht von überall. Zwischen Freibad und Festzelt soll es künftig Unterschiede geben.
Final entschieden ist noch nichts, aber der Weg ist vorgezeichnet. Nach langem Ringen haben sich die beiden Regierungsparteien im Land darauf geeinigt, wo beim Nichtraucherschutzgesetz die Reise hin geht. Das ist keine leichte Entscheidung gewesen. Darüber, dass die bestehende Regelung reformiert werden muss, da sie aus einer Zeit kommt, in der die E-Zigarette noch nicht zum Stadtbild gehörte, besteht Einigkeit. Auch darüber, dass Vapen und Dampfen dem Rauchen künftig gleichgestellt werden soll. Ziemlich uneinig sind die Beteiligten aber bei der Frage, wo das Verbot in welcher Schärfe gelten soll. An Bushaltestellen und in Biergärten? In Freibädern, Festzelten oder Fußballstadien? Vor Supermärkten oder auf Spielplätzen?
Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen: Die Grünen hätten sich eine ziemlich weite Schutzzone durchaus vorstellen können, die CDU hingegen ist vor allem aus der Gastro-Szene bedrängt worden. Auf dem Münchner Oktoberfest funktionieren rauchfreie Festzelte seit 15 Jahren, die Wirte auf dem Cannstatter Wasen fürchten den Niedergang, wenn neben Schweiß-, Hähnchen- und Bier-Geruch nicht auch noch Kippen-Duft über die Garnituren wabert. Und auch eine Vielzahl von Biergartenbetreibern hat sich gemeldet, und darauf verwiesen, dass der Umsatz leiden könne, wenn die Aschenbecher weggepackt werden müssten.
In diese Situation hinein hat die Landesregierung ein Experiment gewagt. Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes sind Bürger daran beteiligt worden, ein Gesetz zu gestalten. 51 zufällig ausgewählte Männer und Frauen haben Studien gelesen, Experten angehört und viel miteinander diskutiert. Mit ihren Vorschlägen ging die Gruppe zum Teil weit über das hinaus, was der ursprüngliche Gesetzesentwurf geplant hatte. Kurz gesagt: Überall dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen und Nichtraucher nicht ohne weiteres ausweichen können, soll das Rauchen künftig untersagt werden.
Die politische Kompromissfindungsmaschine hat nun folgendes zu Tage gefördert. Anders als ursprünglich geplant, soll das Rauchen auch in Zoos, Freibädern und Freizeitparks verboten werden. Eine Regel, wonach es auch in Festzelten oder in der Freiluftgastronomie untersagt wird, findet sich aber nicht. Die beiden Regierungsparteien geben sich ob dieser Einigung harmonisch zufrieden. „Das Bürgerforum hat wichtige Vorschläge gemacht, die zum Teil in den Gesetzentwurf geflossen sind“, heißt es aus der Grünen-Fraktion. Man habe dem Entwurf daher zugestimmt. Zudem sei der Schutz für Passivrauchen bei Jugendlichen erhöht worden. Auch aus der CDU-Fraktion gibt es großes Lob für die Ergebnisse des Bürgerforums. „Dass nun auch die Außenbereiche von Freibädern, Zoos sowie Freizeitparks einbezogen werden sollen, unterstützen wir sehr“, sagt ein Sprecher. Im Übrigen halte man an der „pragmatischen und aus unserer Sicht bewährten Regel-Ausnahme-Systematik in der Gastronomie fest“.
Gaststätten dürfen innen auch künftig einen Raucherraum anbieten, der muss allerdings klar abgetrennt und tabu für Jugendliche unter 18 Jahren sein. Das Rauchverbot gilt weiter für Jugendhäuser, Schulen und alle Behörden. Mit ein paar, für Praktiker durchaus relevanten Einschränkungen. So darf die Polizei bei Vernehmungen dem Beschuldigten das Rauchen gestatten. Ausnahmen gibt es auch für Krankenhäuser, in und um die künftig das Rauchen verboten ist. In psychiatrischen Kliniken oder auch in Einrichtungen, in denen Drogenentzug stattfindet, sind Ausnahmen möglich, ebenso in Bereichen der Palliativmedizin. Experten hatten bei den Anhörungen immer wieder die Bedeutung dieser Ausnahmen betont.
Wann das Gesetz seinen finalen Segen vom Parlament bekommt, steht noch nicht fest. Im Augenblick sind noch die Ministerien am Zug, dann das Kabinett. Änderungen sind dabei noch möglich.