Nicole Hoffmeister-Kraut zu Euro 7 Ministerin warnt vor Überforderung der Autoindustrie
Im Herbst will die EU-Kommission den Entwurf der künftigen Abgasregeln vorstellen. Damit könnten auf die Autobauer im Land Probleme zukommen.
Im Herbst will die EU-Kommission den Entwurf der künftigen Abgasregeln vorstellen. Damit könnten auf die Autobauer im Land Probleme zukommen.
Als im Oktober 2020 ein Expertengremium der EU erste Vorschläge für die neue Abgasnorm Euro 7 präsentierte, schlugen die Wogen hoch. Der Verband der deutschen Autoindustrie (VDA) sah ein „Verbrennerverbot durch die Hintertür“ von 2025 an heraufziehen. Sechs Monate später wiegelten Vertreter der EU-Kommission gegenüber den Autoherstellern ab. Im Herbst kommt es nun zum Schwur, dann präsentiert die Kommission ihren Gesetzentwurf. Im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium blickt man dem Termin mit großer Sorge entgegen.
„Es gilt zu bedenken, dass die Hersteller mitten im Wandel zur nachhaltigen Mobilität stecken“, sagt die Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) gegenüber unserer Zeitung. „Jeder Euro, der in die Entwicklung noch abgasärmerer Verbrennungsmotoren gesteckt wird, fehlt auf der anderen Seite bei der Entwicklung und Produktion alternativer Antriebe.“ Die Landesregierung werde sich über den Bundesrat und in Brüssel dafür einsetzen, dass „das technisch Mögliche mit dem wirtschaftlich Sinnvollen in Einklang gebracht wird“, kündigt die Ministerin an. Für entscheidend hält sie „die richtige Balance – „zwischen strengen Maßstäben an die Abgasemissionen in der jetzigen Übergangszeit zum einen und der Vermeidung der Überforderung der Automobilwirtschaft zum anderen“.
Es geht um den voraussichtlich letzten großen Techniksprung für Autos mit Verbrennungsmotor in Europa. Von 2035 an wird die EU keine Pkw dieses Typs mehr neu zulassen, die letzte Generation aber soll mit der Schadstoffnorm Euro 7 so sauber fahren wie möglich. Auch für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sind Regularien in Arbeit, die aus dem EU-Ziel der Nullverschmutzung abgeleitet werden, das der „Green Deal“ vorgibt. Gesundheitsschädliche Schadstoffe sollen so weit wie möglich vermieden werden, nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die empfohlenen Grenzwerte etwa für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaubpartikel teils um ein Vielfaches gesenkt hat.
Die Euro-7-Norm wird nicht nur neue Maximalwerte definieren, sondern auch die Art und Weise, wie deren Einhaltung überprüft wird. Den meisten Unmut bei den Autoherstellern rief dabei die Vorstellung der EU-Experten hervor, die Grenzwerte müssten durchgängig in jeder Fahrsituation eingehalten werden – beispielsweise direkt nach dem Kaltstart ebenso wie bei langem Bergauffahren mit Anhängelast. Technisch gelten diese Vorgaben als nahezu unerreichbar.
Bosch, der größte Autozulieferer der Welt, registrierte mit Unverständnis, dass manche Grenzwerte sogar unterhalb dessen lägen, was mit mobilen Messgeräten überhaupt erfasst werden könne. Die Kommission signalisierte daraufhin, dies werde in der Norm berücksichtigt – und auch für den Kaltstart werde ein zusätzliches Schadstoffbudget einkalkuliert.
Nach wie vor aber sind die genauen Prüfszenarien nicht festgelegt, was den Argwohn der Wirtschaftsministerin im stark von der Autoindustrie geprägten Baden-Württemberg weckt. Die Testbedingungen dürften „nicht willkürlich wählbar“ ausfallen, sondern müssten „verlässlich die Emissionen im echten Fahrbetrieb abbilden“, heißt es in einem Positionspapier des Ministeriums. Klar ist schon jetzt: Gegenüber der aktuellen Norm Euro 6d muss die Schadstoffemission drastisch verringert werden, selbst wenn eine Toleranzklausel für den Kaltstart berücksichtigt wird.
Die Zulieferer haben die dafür nötige Technik bereits entwickelt. Mit einem 48-Volt-Bordnetz soll nicht nur ein elektrischer Zusatzmotor betrieben, sondern auch der Abgaskatalysator vorgeheizt werden. Spezielle Filtersysteme an den Scheibenbremsen sollen den Feinstaubabrieb einfangen. Ein wesentlicher Punkt sind dabei die zusätzlichen Kosten, die von Experten auf rund 1000 Euro pro Auto geschätzt werden. Auch an dieser Stelle dringt Hoffmeister-Kraut auf eine Regulierung mit Augenmaß: Kraftfahrzeuge müssten erschwinglich bleiben, sagt sie. Im Grundsätzlichen zweifelt sie jedoch nicht am Sinn der künftigen Regulierung, die frühestens 2025 in Kraft treten kann.
Es sei unstrittig, dass Abgasgrenzwerte für den Gesundheitsschutz sinnvoll seien und sie „aufgrund des technischen Fortschritts und sich ändernder gesellschaftlicher Prioritäten“ fortgeschrieben werden müssten. Diese Präambel dürfte auch mit Blick auf die Unterstützung durch den grünen Koalitionspartner, der die Ministerien für Umwelt und Verkehr führt, notwendig sein. Die Grenzwerte aber müssten „berechenbar und realitätsnah ausgestaltet werden“, sagt die Wirtschaftsministerin. „Nur dann gewährleisten sie die Planungssicherheit für unsere Unternehmen.“
Euro 7
Mit der Schadstoffnorm Euro 7 will die EU die bestehenden Regularien für die Emissionen im Autoverkehr fortschreiben und um neue Komponenten erweitern. Unter anderem soll der Grenzwert für Stickoxid gesenkt werden, zudem sollen erstmals auch die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas erfasst werden.
Feinstaub
Ebenfalls neu geregelt wird der Feinstaub-Ausstoß von Partikeln mit einem Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer. Auch für den Feinstaub, der beim Bremsen als Abrieb entsteht, wird ein Grenzwert definiert.
Prüfung
Sogenannte Real Driving Emissions (RDE), also Messungen im realen Straßenverkehr, sollen gegenüber Prüfstandmessungen noch mehr Gewicht erhalten als bisher.
Gültigkeit
Euro 7 reguliert Pkw und Transporter mit Benzin-, Diesel- und Gasmotoren. Für schwere Nutzfahrzeuge kommt die neue Norm Euro VII.