Niederlage für Boris Palmer in Tübingen Datenschutzbeauftragter verbietet Liste auffälliger Asylbewerber

Boris Palmer steht hinter der Praxis, eine Liste über straffällige Asylbewerber in Tübingen zu führen. Jetzt verbietet der Datenschutzbeauftragte des Landes dieses Vorgehen.
Tübingen - Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen verboten, polizeiliche Daten über straffällige Migranten in einer Liste auffälliger Asylbewerber zu führen. Die Stadt wurde nach mehrmonatigem Streit zudem verpflichtet, alle erfassten Daten zu löschen. Das teilte Brink am Montag bin. Zuerst hatte die „Südwest Presse“ (Dienstag) berichtet. Brink begründet das Verbot mit dem Prinzip der Zweckbindung: Daten, die für staatsanwaltliche Ermittlungen erhoben werden, dürften zunächst nur diesem Zweck dienen.
Hintergrund ist die Tübinger Praxis, Daten über Straftaten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde fließen, anderen städtischen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die Stadtverwaltung führe Informationen der Polizei, der Ausländerbehörde und der Asylbetreuung zusammen. Das erlaube Maßnahmen bei nachweislich gewaltbereiten Asylbewerbern und habe sich bewährt, lautete die offizielle Begründung.
Palmer begründete das Vorgehen
Wenn jemand wiederholt bei der Polizei auffalle, stelle sich weniger die Frage nach dem Schutz der Daten dieses Täters als die Frage nach dem Schutz der Mitarbeiter und der Bevölkerung, hatte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) das Vorgehen begründet. „Zu verlangen, dass ein Sozialarbeiter ahnungslos einem Mann gegenüber sitzen solle, der eine Woche zuvor mit dem Messer auf einen anderen losgegangen ist, ist nicht der Datenschutz, den die Bevölkerung sich wünscht.“
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