Niederstetten vor Rückkehr der Bürgermeisterin Stadträte machen weiter – unter Zwang

Die Bürgermeister-Stellvertreter Ulrich Roth und Harald Dietz sehen keine Grundlage für eine Zusammenarbeit mit Bürgermeisterin Heike Naber. Foto: Eberhard Wein/red

Die vom Gericht verfügte Rückkehr der Niederstettener Bürgermeisterin Heike Naber stürzt die kleine Stadt in die nächste Eskalation. Der Gemeinderat droht mit einem frostigen Empfang.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Keiner mag mehr, und doch sehen sich die Mitglieder des Gemeinderats von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis) gezwungen, weiter zu amtieren: in einer gemeinsamen Erklärung akzeptieren die drei im Gemeinderat vertretenen Fraktionen – Wählervereinigung, CDU und SPD – die Rechtslage, kündigen zugleich aber einen unversöhnlichen Kurs gegenüber der Bürgermeisterin Heike Naber (CDU) an. Nach einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim darf die Rathauschefin nach zweijähriger Abstinenz in ihr Amt zurückkehren.

 

Vergangene Woche hatte das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises mitgeteilt, seine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den VGH-Entscheid zurückzuziehen und die umstrittene Bürgermeisterin wieder in ihr Amt einzusetzen. Ein Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte steht noch nicht fest. Dies müsse sich aus den für diese Woche geplanten Gesprächen ergeben, sagte Naber gegenüber unserer Zeitung. Sie sei zu einer Zusammenarbeit bereit. „Es geht um das Wohl der Stadt und um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger. Dafür werde ich mit ganzer Kraft arbeiten.“

Einen Kollektivrücktritt sieht das Gesetz nicht vor

Der Gemeinderat sieht dafür allerdings weiterhin keine Grundlage. „Durch das VGH-Urteil und auch seitens des Landratsamts wird dem Gemeinderat im Ergebnis eine Zusammenarbeit aufgezwungen, obwohl diese für die betroffenen Damen und Herren Stadträte und Ortsvorsteher nach menschlichem Ermessen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen zum Wohle der Stadt Niederstetten und ihrer Einwohner nicht gedeihlich möglich und für Personen im Ehrenamt auch nicht zumutbar erscheint“, schreiben sie in ihrer Stellungnahme.

Zuletzt hatten sie bei einer Rückkehr Nabers einen kollektiven Rücktritt angedroht. Das Landratsamt wies inzwischen jedoch darauf hin, dass es keine rechtliche Grundlage für ein Ausscheiden des gesamten Gremiums gebe. Die Stadträte seien daher zum Verbleiben im Amt verpflichtet. Lediglich im Einzelfall könnten Rücktrittsgründe geprüft werden. Nach ihrem Alter und der Länge der Zugehörigkeit zum Gremium könnte nach Informationen dieser Zeitung gut die Hälfte der Stadträte diesen Weg gehen. Ob und in welchem Ausmaß es dazu kommt, ist offen.

Das Strafverfahren läuft seit zwei Jahren

Der Gemeinderat wirft Naber vor, Grundstücksgeschäfte abgewickelt und Architektenaufträge erteilt zu haben, ohne das Gremium zu beteiligen. Außerdem habe sie ein Sitzungsprotokoll gefälscht. In ihrer Stellungnahme erinnern die Fraktionen daran, dass zwei Strafermittlungsverfahren, ein Disziplinarverfahren und auch Dienstaufsichtsbeschwerden weiterhin anhängig seien. Eine Zusammenarbeit könne überhaupt erst in Betracht kommen, wenn diese seit zwei Jahren laufenden Verfahren endlich abgeschlossen seien. Bis dahin, werde man intensiv von seinen Rechten und politischen Optionen Gebrauch machen. Eine Amtsenthebung der Bürgermeisterin sei nach Überzeugung des Gemeinderats weiterhin „möglich und geboten“.

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