Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)
 

Symbol
Bundesweit Schlagzeilen hat Nix Gut mit seinem Widerstand gegen die Staatsanwaltschaft Stuttgart gemacht. Weil diese das Tragen von durchgestrichenen Hakenkreuzen als Zeichen einer antifaschistischen Haltung nicht für statthaft hielt, ordnete sie im August 2005 eine Razzia bei dem Versandhandel an. Tausende Anstecker, T-Shirts und der komplette Katalogbestand wurden beschlagnahmt. Der Geschäftsführer Jürgen Kamm ließ sich das nicht gefallen. Er orderte die strittigen Artikel nach und rief zum öffentlichen Protest auf.

Verurteilung
Das Stuttgarter Landgericht verklagte Kamm im Oktober 2006 zur Zahlung einer Geldbuße. Kamm legte Berufung ein und erhielt aus ganz Deutschland Solidaritätsbekundungen.

Rehabilitation
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied im März 2007, dass das Zeigen und Verbreiten durchgestrichener Hakenkreuze nicht strafbar ist. Kamm erhielt aber keinen Schadenersatz.