Am Bodensee greift eine gefährliche Vogelgrippe um sich – etliche Tiere sind bereits gestorben. Um noch Schlimmeres zu verhindern, müssen Betriebe nun ihr Geflügel im Stall einsperren.

Stuttgart/Konstanz - Nach dem Nachweis der Vogelgrippe am Bodensee müssen zahlreiche Betriebe ihr Geflügel im Stall einsperren. „Der Erlass geht noch heute raus“, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart. Gelten soll die behördliche Anordnung zunächst drei Monate lang in einem Bereich von rund 1000 Metern vom Bodenseeufer aus. Zudem müssen die Landwirte in diesem Bereich sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen wie etwa Schutzkleidung ergreifen - das werde auch entlang des baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Metern Breite angeordnet.

 

Wer sich nicht daran hält, begeht Ordnungswidrigkeit

Gesonderte Kontrollen über die Einhaltung der Stallpflicht gebe es nicht, sagte die Sprecherin weiter. „Das ist ja auch im Sinne der Landwirte, die Tiere zu schützen.“ Wenn jemand sich nicht daran halte und etwa von Bürgern gemeldet würde, sei das eine Ordnungswidrigkeit. „In den letzten Jahren hat das aber immer gut funktioniert.“

Am Bodensee war am Mittwoch bei Wildvögeln die gefährliche Variante vom Typ H5N8 der Vogelgrippe nachgewiesen worden. Nach Schätzung des Ministeriums wurden in der gesamten Region - also auch in Österreich und der Schweiz - zwischen 70 und 100 tote Vögel gefunden. Allein im Kreis Konstanz wurden seit vergangenem Freitag 37 tote Vögel entdeckt - vor allem Reiherenten. Diese Zahl habe sich bislang nicht weiter erhöht, sagte die Sprecherin. Es gebe aber noch 13 Verdachtsfälle. „Da warten wir noch auf Ergebnisse der Untersuchungen.“