Noch immer nicht alle Opfer rehabilitiert Das Unrecht ist nicht vergessen

Gibt es ein Recht, die eigenen Staatsbürger einzumauern? Foto: dpa

Die DDR war kein Rechtsstaat, auch wenn es dort Inseln des Rechts und viele rechtschaffene Menschen gab. Willkür und Schikanen des SED-Regimes zu benennen, diskreditiert nicht die Vergangenheit und die persönlichen Erinnerungen unbescholtener Ostdeutscher, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Warum war die DDR vor 30 Jahren dem Untergang geweiht? Wie unterscheidet sie sich von unserer Republik? Ein wesentlicher Punkt steht heute auf der Tagesordnung des Bundestags. Es geht um bescheidene Summen, aber ein großes Thema: Unrecht. Noch immer sind nicht alle Opfer des SED-Regimes rehabilitiert. Ihre Ansprüche würden bald verfallen, wenn keine Korrektur der einschlägigen Gesetze erfolgt. Rehabilitation bedeutet im Regelfall eine Opferrente von maximal 300 Euro im Monat. Nicht mehr als eine kleine Geste – von allerdings bedeutender Symbolkraft.

 

Falls die Bundesrepublik Deutschland irgendwann einmal untergehen sollte, würden sich gewiss auch einige Leute finden, die reklamieren, ihnen sei in diesem erklärten Rechtsstaat Unrecht geschehen. Zumal es modern geworden ist, Entscheidungen, die den eigenen Interessen und Ansichten zuwiderlaufen, schon für Unrecht zu halten. Von solchen gefühlten Ungerechtigkeiten soll hier nicht die Rede sein. Es wäre blanker Hohn, sie mit dem Schicksal derer zu vergleichen, die von der Stasi verfolgt wurden oder Schikanen zu erdulden hatten. Gewiss erfahren auch in Rechtsstaaten nicht alle Gerechtigkeit. Spektakuläre Einzelfälle wie der des bayerischen Justizopfers Gustl Mollath erzählen davon. Es bleiben jedoch Einzelfälle. Die Urteile gegen Mollath sind revidiert. Nun verklagt er den Freistaat auf Schadensersatz. Damit obsiegt das Prinzip des Rechts über gelegentliche Willkür.

„Kleine Mörderrepublik“

In der DDR hingegen beruhte das Regiment der Herrschenden auf systematischer Willkür. So kam sie auf Druck der Sowjetunion überhaupt erst zustande. So sicherten sich die Kommunisten mit Hilfe aus Moskau die Instrumente der Macht. So erklären sich Wahlergebnisse, bei denen eine Opposition nicht vorgesehen war. Nichts anderes meint das Etikett Diktatur, auf das sich im Streit um das Wesen dieses Staates alle verständigen können. Selbst die CDU verzichtet inzwischen darauf, ihn einen Unrechtsstaat zu nennen, wie das die ehemalige DDR-Bürgerin Angela Merkel wiederholt getan hat, und spricht neuerdings nur noch von Diktatur. Das ist womöglich bloß der Sensibilität ostdeutscher Wähler geschuldet.

Die DDR war zweifellos ein Unrechtsstaat. Es herrschte keine Gewaltenteilung. Bürgerrechte waren massiv eingeschränkt. Es war unmöglich, staatliches Handeln auf dem Rechtsweg anzufechten. Eine unabhängige Justiz gab es nicht, dafür die Stasi und ihre Spitzel. Die DDR gewährte weder Reise- noch Redefreiheit. Wer sie verlassen wollte, musste mit Haft rechnen – oder damit, an der Grenze erschossen zu werden. Der Historiker Hans-Ulrich Wehler nannte sie eine „kleine Mörderrepublik“. Hunderte kamen um, weil sie es dort nicht mehr aushielten.

Das Unrecht schönzureden, nützt nur den Tätern

Natürlich herrschte auch in der DDR nicht immer und überall blankes Unrecht. Die ostdeutsche Straßenverkehrsordnung hätte auch nach der Wende in Kraft bleiben können, und manche ihrer Regeln sind es sogar. Aber vieles, was in Paragrafen festgehalten war, hält rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht stand. Von einem Schießbefehl an der Grenze war in Gesetzen nicht ausdrücklich die Rede – dennoch gab es ihn. Zudem missachtete die DDR internationale Menschenrechtsverträge, die sie selbst unterzeichnet hatte.

Auch in einem Unrechtsstaat wie der DDR gab es Rechtschaffenheit und rechtschaffene Menschen. Manche wurden vielleicht gerade deshalb schikaniert. Das umstrittene Verdikt verurteilt keineswegs alles, was in der DDR gewesen ist. Es delegitimiert nicht die Geschichte und die persönlichen Erinnerungen der Ostdeutschen, schon gar nicht pauschal. Wem wäre allerdings damit gedient, das Unrecht, von dem hier die Rede ist, schönzureden? Nur den Tätern. Und den Mitläufern.

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