Nach der Alarmmeldung muss der Notarzt spätestens nach 15 Minuten am Einsatzort sein. Von 37 Rettungsdienstbezirken, in die das Land aufgeteilt ist, schafften das vergangenes Jahr aber nur sieben.

Stuttgart - Die Hilfsfristbilanz hat sich verbessert.“ Dieses Fazit zieht der Innenminister Reinhold Gall (SPD) aus einer Zahlenreihe, die sein Haus auf Antrag der CDU-Opposition angefertigt hat. In ihr ist nachzulesen, ob im Land die Vorgaben an die Notfallmedizin eingehalten werden. Die sind anspruchsvoll: Laut Rettungsdienstgesetz soll nach möglichst zehn Minuten, höchstens aber nach 15 Minuten der Notarzt an der Einsatzstelle sein. Über ein Jahr hinweg besehen soll diese Frist in 95 Prozent der Alarmmeldungen geschafft werden, lautet der Anspruch.

 

Von 37 Rettungsdienstbezirken, in die das Land aufgeteilt ist, schafften das vergangenes Jahr aber nur sieben: Böblingen, Heidenheim, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Schwarzwald-Baar und Stuttgart. Im Vergleich zu 2010 ist das tatsächlich eine Verbesserung. Damals erfüllten nur drei Bezirke die Norm. Gall konstatiert, die Ergebnisse hätten sich seit 2008 in 22 Bezirken verbessert, zum Teil sehr deutlich.

Calw hat sich um 15 Punkte verbessert

Das bisherige Sorgenkind Calw etwa hat sich um fast 15 Prozentpunkte verbessert. 2008 war der Notarzt dort nur in gut drei Viertel der Meldungen binnen 15 Minuten am Einsatzort. Vergangenes Jahr galt das in gut 90 Prozent der Fälle. Dadurch hat sich auch der Abstand zwischen dem besten und dem schlechtesten Bezirk verringert. Betrug er 2008 noch 21,8 Prozentpunkte, waren es 2001 nur noch 13,2 Punkte. Karlsruhe mit 97,5 Prozent und Sigmaringen mit 84,3 Prozent markieren die Bandbreite.

Weitere Auffälligkeiten in der Übersicht sind, dass nur ein einziger Bezirk – Konstanz – in allen vier dargestellten Jahren die 95-Prozent-Marke überboten hat. In nur noch acht Bezirken liegt die Erfüllungsquote bei unter 90 Prozent, im Jahr 2008 waren das noch zwölf. Nachhaltig nach oben verbessert haben sich aber nur fünf Bezirke, die anderen pendeln um eine bestimmte Marke. Waldshut, Freudenstadt und Sigmaringen liegen stets unter 90 Prozent.

Unterschiedliche Vergütung

Gesteuert wird die notärztliche Versorgung von den sogenannten Bereichsausschüssen in den jeweiligen Bezirken. Dort verhandeln Vertreter der Leistungserbringer, also Krankenhäuser, Ärzte und Rettungsdienste, und der Kostenträger, also der Krankenkassen, miteinander. Sie können beschließen, dass mehr Rettungswagen zur Verfügung gestellt, dass Einsatzfahrzeuge an günstigere Standorte verlegt oder dass neue Notarztstandorte eingerichtet werden – wenn die dafür nötigen Mittel bereitgestellt werden.

Die Vergütung der Notärzte ist unterschiedlich. Seit 1. Oktober 2010 erhalten Krankenhausärzte für einen 24-Stunden-Dienst 480 Euro, inklusive einem Einsatz. Für jeden weiteren Einsatz zahlen die Kassen 72,50 Euro. Krankenhausärzte leisten mehr als 90 Prozent der Notfalleinsätze.

Verhandlung auf regionaler Ebene

Bei niedergelassenen Notärzten liegen Kassen und Ärztevertreter im Clinch. Für sie gibt es bald kein landesweit gültiges Honorar mehr. Seit 2008 gibt es an Werktagen eine Tagespauschale von 320 Euro inklusive zweier Einsätze, am Wochenende sind es 340 Euro. Je weiterem Einsatz können 60 Euro abgerechnet werden. Das hielten die Mediziner für nicht mehr angemessen. Die Kostenträger ließen sich aber nicht auf einen landesweit gültigen höheren Satz ein, die Rahmenvereinbarung wurde zum 30. Juni gekündigt. Die Notärzte aus dem niedergelassenen Bereich sind gehalten, nun auf regionaler Ebene zu verhandeln.