Stuttgarts Krankenhäuser bieten eine gute Notfallversorgung. Auch die Patienten haben Verantwortung, dieses System nicht zu überfordern, meint die StZ-Autorin Nicole Höfle.

Stuttgart - Die Krankenhäuser ächzen, weil immer mehr Patienten in ihre Notaufnahmen kommen, sie die ambulanten Fälle aber nicht ausreichend vergütet bekommen. Die niedergelassenen Ärzte, die die Versorgung ambulanter Notfälle sicherstellen müssen, kontern, dass die Kliniken zu viele Untersuchungen machen. Auch bei den Notaufnahmen geht es – wie so oft im Gesundheitswesen – um die Verteilung der verknappten Mittel.

 

Berlin hat zwei Gesetze auf den Weg gebracht, die die Notfallversorgung berühren. Das Krankenhausversorgungsgesetz sieht vor, dass Kliniken, die Notfallmedizin vorhalten, Zuschläge bekommen. Das Versorgungsstärkungsgesetz verlangt eine stärkere Kooperation zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Krankenhäusern. In Stuttgart ist seit 20 Jahren Realität, was das neue Gesetz als beispielhaft ansieht. So lange schon besteht die Notfallpraxis der Niedergelassenen im Marienhospital. Die Frage wird für Stuttgart also sein, ob es weitere Notfallpraxen an anderen Kliniken geben wird. Erste Gespräche hat es gegeben, das Ergebnis ist völlig offen. Vielleicht finden sich andere Formen der Kooperation, denn eines ist klar: man kann die Krankenhäuser nicht alleine auf ihren defizitären Notaufnahmen sitzen lassen.

Auch Patienten sind gefordert

An die Nase fassen aber müssen sich auch die Patienten. Jedem muss klar sein, dass Notaufnahmen und Notfallpraxen nur für den Notfall gedacht sind – und nicht dafür, einem Patienten die lästige Terminvergabe beim Facharzt zu ersparen. Natürlich kann man als Patient nicht immer einordnen, ob die entzündete Wunde oder der rasende Bauchschmerz warten können. Und natürlich geht man lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Interessant ist aber, was der Vorsitzende der Notfallpraxis sagt: Dass den Patienten die Differenzierung besser gelang, als für eine Notfallbehandlung noch eine Praxisgebühr fällig war.