Notfallpraxen in der Region Stuttgart Ein Gerichtsurteil mit drastischen Folgen für Patienten

Mehrere Notfallpraxen im Land und in der Region Stuttgart schließen – zumindest vorübergehend. Foto: Simon Granvill

Ein Urteil mit Folgen: Für sogenannte Poolärzte in Bereitschaftspraxen gilt laut Entscheid des Bundessozialgerichts künftig Sozialversicherungspflicht. Als Reaktion darauf schließen nun mehrere Notfallpraxen in Baden-Württemberg. Betroffen ist auch die Region Stuttgart.

Gesundheit für Menschen in Stuttgart: Bettina Hartmann (ina)

Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Ärztinnen und Ärzte, die als so genannte Poolärzte freiwillig in Bereitschaftsdienstpraxen tätig sind, künftig sozialversicherungspflichtig sind. Die Reaktionen kommen umgehend – und fallen drastisch aus: In Baden-Württemberg werden ab sofort keine Poolärzte mehr im Bereitschaftsdienst eingesetzt. „Das bestehende System kann in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden“, teilte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit. Man reagiere auf das Urteil mit einem Notfallmaßnahmenplan, der zunächst für drei Monate gelte.

 

Auch Schorndorf ist betroffen

Dieser beinhaltet unter anderem die Schließung mehrerer Notfallpraxen. Betroffen sind Schorndorf, Geislingen, Möckmühl, Buchen, Kirrlach, Künzelsau, Bad Säckingen und Schopfheim. In Mühlacker, Herrenberg, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen und Villingen-Schwenningen haben die Notfallpraxen nur noch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen und unter der Woche nicht mehr oder nur noch teilweise geöffnet. In vielen weiteren Notfallpraxen werden die Öffnungszeiten reduziert, so auch am Marienhospital in Stuttgart, teilte die KVBW mit. Keine Veränderungen soll es hingegen bei den gebietsärztlich organisierten Diensten wie etwa dem augenärztlichen und Hals-Nasen-Ohren-Notfalldienst geben. Auch die Kindernotfallpraxen bleiben unverändert bestehen.

„Das Urteil zwingt uns, diese Notbremse zu ziehen“, so die KVBW-Vorstände Doris Reinhardt und Karsten Braun. Denn der Wegfall der Poolärzte könne nicht auf die Schnelle kompensiert werden. Enttäuscht reagierte auch Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha auf die BSG-Entscheidung: „Die ambulante ärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechstunden gehört zu den unverzichtbaren Interessen des Allgemeinwohls und muss der Bevölkerung uneingeschränkt und niederschwellig zur Verfügung stehen“, sagte der Grünen-Politiker.

Die Regelung gilt vorübergehend

Mit dem Urteil sei „dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen“, so Luchas Einschätzung. Zuvor hatte bereits Norbert Smetak, der Vorsitzende des fachübergreifenden Ärzteverbands Medi Baden-Württemberg, gewarnt, dass die Einführung der Sozialversicherungspflicht in Stuttgart und anderen Regionen zu einem Zusammenbruch des Notdienstes führen könne.

Wie die Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Südwesten in Zukunft aussehen wird, ist offen. „Das werden wir erst entscheiden, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und wir alle Details kennen“, so KVBW-Vorstand Doris Reinhardt. „Zu dieser Maßnahme gezwungen zu werden“, bedaure die KVBW: „Wir hoffen nun auf eine praktikable Lösung durch die Politik.“ Der Notfallplan gelte erst mal für drei Monate: „Wir haben darauf geachtet, dass Patienten weiterhin gut versorgt sind und die Möglichkeit haben, benachbarte Notfallpraxen zu erreichen.“

Die KVBW appelliert an die Patientinnen und Patienten, sich auf die neuen Öffnungszeiten einzustellen. „Die Notaufnahmen in den Kliniken sind für schwer erkrankte Notfallpatienten zuständig“, ergänzte Karsten Braun.

Minister Lucha erwartet „Lösung vom Bund“

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte sich Baden-Württemberg als Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz mit den anderen Ländern im Bundesrat für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für die so genannten Poolärzte eingesetzt. Leider habe der Bund „diesem berechtigten Anliegen“ eine Absage erteilt, so Lucha: „Ich erwarte jetzt für die Bereitschaftsdienstpraxen zeitnah eine Lösung vom Bund.“

Das Urteil wird wohl auch Auswirkungen auf die Krankenhäuser haben. „Im Rems-Murr-Kreis sind davon die ärztlichen Notfallpraxen der Kreisärzteschaft in Winnenden, Schorndorf und Backnang betroffen, die ihre Dienste sofort reduzieren müssen“, teilten die Rems-Murr-Kliniken mit . Das werde auch „in den Interdisziplinären Notaufnahmen unserer Kliniken spürbar sein, die an den Standorten Winnenden und Schorndorf mit den Notfallpraxen räumlich und zeitlich eng verzahnt im sogenannten Ein-Tresen-Modell zusammenarbeiten“.

Auch in anderen Bundesländern zeichnen sich nach dem BSG-Urteil Engpässe im Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte ab und somit Vergleichbares wie Schließungen von Notfallpraxen.

Zahnarzt hatte geklagt

Hintergrund des Ganzen war die Klage eines Zahnarzts, der eine Anstellung verlangte. Gesetzlich sind niedergelassene Ärzte und Zahnärzte dazu verpflichtet, Bereitschaftsdienste für Notfallpraxen zu übernehmen. Diese werden von den Kassenärztlichen (KV) und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) organisiert. Der klagende Zahnarzt hatte seine Praxis verkauft. Er beteiligte sich aber, wie viele Ärzte in Rente oder auch angestellte Ärzte, laut Gericht noch am Notdienst im Notdienstzentrum Heidelberg.

Bisheriger Stand war, dass solche Poolärzte selbstständig tätige Honorarkräfte sind. Der Kläger meinte dagegen, er sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Das BSG in Kassel gab der Klage statt, wie am Dienstag bekannt wurde: Poolärzte seien nicht automatisch selbstständig tätig. Es komme „auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an“ (AZ. B 12 R 9/21 R).

Bei der KVBW machen 3000 Ärzte Vertretungen

So manche niedergelassene Ärzte, darunter auch Pathologen und andere Sparten mit wenig bis keinem Patientenkontakt, können oder wollen die gesetzlich vorgeschriebenen Dienste nicht übernehmen. Wie sollte etwa ein Arzt, der am nächsten Morgen wieder für seine Patienten da sein soll, am Abend oder der Nacht zuvor eine lange Schicht schieben? Bisher hatten sich daher viele in ihrer gesetzlich verankerten Bereitschaft von den so genannten Poolärzten vertreten lassen – gegen entsprechende Bezahlung. Bei den Poolärzten handelt es sich unter anderem um angestellte Ärzte oder Ärzte in Rente. Künftig wäre damit aber für die KV und KVZ in den Ländern ein erheblicher Mehraufwand verbunden. „Wir haben bisher etwa 3000 Poolärzte in Baden-Württemberg“, sagte KVBW-Pressesprecher Kai Sonntag. Finde die Politik keine Lösung, müssten die Kräfte Stand jetzt „verdoppelt werden“ – finanziell und organisatorisch sei das nicht zu stemmen.

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