Seit diesem Jahr gilt das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter wird nun vergütet. Krankenkassen und Leistungsträger einigen sich über die Finanzierung – aber zunächst nur für ein Jahr.

Stuttgart - Der Streit darüber, wer die Ausbildung der künftigen Notfallsanitäter bezahlen soll, ist beigelegt. Das verkündet das Sozialministerium. Allerdings gilt der Burgfrieden zunächst nur für ein Jahr. Und wie die Konditionen der zwischen Krankenkassen und Trägern der Rettungsdienste getroffenen Übereinkunft aussehen, bleibt ein Geheimnis. Der Amtschef des Sozialministeriums, Jürgen Lämmle, hat ein Spitzengespräch zwischen den Organisationen moderiert, an dessen Ende immerhin klar ist: die neue Ausbildung kann im Oktober beginnen.

 

Seit diesem Jahr gilt das neue Notfallsanitätergesetz des Bundes. Auch daran, eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu erlassen, hatte man gedacht. Nicht jedoch daran, festzuschreiben, wer die Kosten dieser Berufsqualifizierung zu tragen hat. Lediglich in der Gesetzesbegründung hat der Bundesgesetzgeber angedeutet, dass er sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Kostenträger vorstellt. In einem Brief an den Spitzenverband der GKV hatte der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, später seine „Erwartung zum Ausdruck gebracht“, dass die Kassen für die Kosten aufkommen. Das hat die Kassen offenbar nicht so richtig überzeugt, denn die jetzt bei dem Spitzengespräch erzielte Einigung ist lediglich „ein vernünftiger Kompromiss“, wie es im Sozialministerium heißt.

Die Gesprächspartner haben sich, so heißt es weiter, zunächst auf eine Summe Geldes verständigt, die die Kassen zahlen werden. Inhalt der Verständigung sei sodann ein Kostenrahmen pro Schüler. So ergibt sich am Ende eine Zahl von Auszubildenden, die nun gleichsam politisch ermittelt worden ist. Wie hoch die ist, wollte man bisher nicht kommunizieren. Seitens des Ministeriums hieß es nur, man sei „sehr zufrieden“. Es sei sichergestellt, dass künftig eine ausreichende Zahl an Notfallsanitätern zur Verfügung steht. Die Dienste hatten ausgemalt, dass womöglich Rettungswagen nicht ausrücken, weil nicht genug Personal bereitsteht.

Nicht genug Auszubildende?

400 Auszubildende zum Start jedes Ausbildungsjahres seien nötig, um den Bedarf zu decken, heißt es beim Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes. So viele werden im Oktober wohl nicht ihre Ausbildung beginnen. Eine aktuelle Zahl war nicht zu erfahren. Man habe ja bisher kaum Ausbildungsverträge abschließen können. Die verschiedenen Träger der Rettungsdienste müssen unter sich aushandeln, wer wie viele Auszubildende betreuen darf.

Mit dem Gesetz wurde ein neues Berufsbild geschaffen. Der jetzt im Wagen verantwortlich eingesetzte Rettungsassistent hat mindestens einen Hauptschulabschluss und eine zweijährige Berufsausbildung. Der Notfallsanitäter muss mindestens die mittlere Reife vorweisen und eine dreijährige Ausbildung durchlaufen. Danach wird er am Einsatzort mehr medizinische Kompetenzen haben als der Rettungsassistent und den Notarzt entlasten.

Ausbildung wird nun vergütet

Ein wichtiger Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Ausbildungsgang ist auch, dass der Notfallsanitäter während seiner Ausbildung eine Vergütung erhält. Im alten System muss der Rettungsassistent seine Ausbildung selbst finanzieren. Das erklärt den spürbaren Anstieg der Kosten. Bundesweit ist von einem Bedarf von 42 Millionen Euro die Rede. Die Höhe der Ausbildungsvergütung sei nicht Gegenstand des Spitzengespräches gewesen, heißt es. Früheren Informationen zufolge soll sie im ersten Jahr 900, im zweiten 1000 und im dritten 1100 Euro betragen.

Im nächsten Jahr wollen sich die Gesprächspartner wieder zusammensetzen und im Lichte der bis dahin gemachten Erfahrungen prüfen, wie es mit der Finanzierung weitergehen könnte. Eine Variable ist, wie viele der aktuellen Rettungsassistenten sich zum Notfallsanitäter weiterqualifizieren. Das Land will prüfen, wie die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung dauerhaft festgezurrt werden können. Am besten geschehe das auf Bundesebene, heißt es im Sozialministerium. Wenn es sein muss, könnte aber doch noch ein Landesgesetz folgen.