Zum ersten Mal in seiner Geschichte wählt der Bundestag einen Ausschussvorsitzenden vorzeitig ab.

Berlin - Es herrscht Gedränge am Mittwochmorgen vor der Tür des Sitzungssaals 2 600 im Paul-Löbe-Haus. Alle erwarten, dass hier im Rechtsausschuss gleich etwas geschieht, was der Bundestag seit seiner Gründung vor 70 Jahren noch niemals für nötig gehalten hatte. Der inzwischen erste Tagesordnungspunkt ist der Antrag auf Abberufung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD), gestellt haben ihn alle anderen Fraktionen.

 

Die Parlamentarier haben sich nicht leichtgetan mit diesem Antrag. Weder die Wahl noch die Abwahl eines Ausschussvorsitzenden sind in der Geschäftsordnung geregelt. Das hat gute Gründe – gehabt, muss man wohl sagen. Denn die Vorsitzendenposten der Ausschüsse werden gleichmäßig unter den Fraktionen aufgeteilt, natürlich auch unter der Opposition.

Von Ausschussvorsitzenden wird Mäßigung erwartet

Die stärkste Oppositionspartei – die AfD in diesem Fall – hat zum Beispiel immer den Vorsitz des wichtigen Haushaltsausschusses, weil sie die Koalitionsfraktionen kontrollieren soll. Ausschüsse gehören zum Kern des Arbeitsparlaments, ihre Vorsitzenden sollen nicht in erster Linie parteipolitisch handeln, sich mäßigen, das Gremium fair führen. Eine Abwahl sollte eigentlich gar nicht vorkommen, wäre sie doch gegenüber einer Opposition immer ein mögliches Disziplinierungsinstrument.

Nun aber bricht der Rechtsausschuss mit dieser Gepflogenheit. Lange haben die Abgeordneten gezögert, geprüft, jetzt sind sich bis auf die 6 Parlamentarier der AfD alle 37 Abgeordneten von Linkspartei bis CSU einig. In geheimer Wahl wird Stephan Brandner abgewählt. Nacheinander begründen die Obleute der Fraktionen ihre Entscheidung. Jan-Marco Luczak von der CDU sagt: „Der Rechtsausschuss wacht über die Demokratie, über Rechtsstaatlichkeit und die Werte des Grundgesetzes.“ Ein Ausschussvorsitzender müsse diese Werte auch leben, Brandner dagegen habe in seinen Entgleisungen Menschen ausgegrenzt. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner betont: „Seine unsäglichen Tweets, seine dauernden Provokationen und sein Desinteresse an rechtspolitischer Sacharbeit haben diesen Schritt unumgänglich gemacht.“ Niemand habe Freude an der Entscheidung, sagt Marco Buschmann (FDP). Es habe immer wieder Versuche gegeben, Gespräche mit Brandner zu führen, aber dieser habe klar gemacht, dass er in seinem Verhalten kein Problem sehe. Alle Obleute betonen, dass die AfD Anspruch auf den Vorsitz habe – mit einem neuen Kandidaten.

Ein Eklat zeigt gespannte Nerven

Die AfD will sich in diesem Punkt noch nicht festlegen. Es gibt, das kann man schon jetzt ahnen, einige Optionen, um mit der Besetzung der Kandidatur Aufmerksamkeit zu erregen. Umrahmt von seinen Fraktionschefs Alice Weidel und Alexander Gauland steht Brandner vor den Mikrofonen. Er habe nur einmal seine Meinung gesagt, schon sei er seinen Job los. Dies sei der „Merkelstaat 2019“. Schon vor der Abwahl hat er den anderen Parteien Rechtsbrüche und Machtmissbrauch vorgeworfen. Zur Frage, ob die AfD ihren Vorsitzenden hätte zur Mäßigung aufrufen müssen, konstatiert Gauland: „Er hat sich schon gemäßigt.“ Er nennt die Entscheidung eine „Mischung aus Dummheit und Anmaßung“. Er bezieht sich auf den letzten Eklat um einen Tweet Brandners, in dem dieser das Wort Judaslohn verwendet hatte, was einige Politiker als antisemitisch bezeichnet hatten. Zuvor hatten aber mehrere Obleute klar gemacht, dass es nicht in erster Linie diese Wortwahl gewesen sei, die zur Abwahl geführt habe.

Zu einem kleinen Eklat kommt es, als Alice Weidel einen Journalisten wiederholt beschimpft, weil er „dumme Fragen“ stelle, und die Veranstaltung beenden will. Auch Gauland ruft bei der nächsten Frage erbost: „Stellen Sie nicht solche Fragen!“ Die Nerven scheinen angespannt zu sein.