Soll die NPD verboten werden oder nicht? Über dieses Thema diskutieren Politiker und Forscher weiterhin kontrovers.

Berlin - Auch nach der Einigung auf ein NPD-Verbot bleibt das Thema weiter strittig: Ein Verbot hätte „kaum echte Auswirkungen auf die Bekämpfung des rechtsextremen Gedankenguts“, sagte CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl im dapd-Interview. SPD-Sicherheitsexperte, Thomas Oppermann, sieht mit einem Fortbestehen der NPD dagegen eine „staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit“ einhergehen. Politologe Rudolf van Hüllen hält es unterdessen „für relativ unwahrscheinlich“, dass ein Verbotsverfahren zum Erfolg führen würde.

 

Bei einem Verbot werde es wohl nicht lange dauern, bis sich eine neue rechtsextreme Partei gegründet hätte, sagte Uhl. Das Verbot hätte vor allem symbolischen Charakter. Die in der NPD organisierten Personen und ihr Gedankengut würden schließlich weiterhin vorhanden sein. Zudem gebe es nach einem Verbot der NPD auch weiterhin eine nicht verbotene DVU und eine nicht verbotene Partei der Republikaner.

Oppermann hält ein Verbot der NPD jedoch auch deshalb für unabdingbar, weil die rechtsextreme Partei weitgehend vom Steuerzahler finanziert wird. „Objektiv betrachtet sind Steuermittel für die NPD eine staatliche Direktinvestition in Ausländerfeindlichkeit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion im dapd-Interview. Es sei „unerträglich“, dass die verfassungsfeindliche Partei fast zur Hälfte vom Staat lebe.

Verbot als Konsequenz auf NSU-Morde

Knapp einen Monat nach Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle NSU hatten sich die Innenminister aus Bund und Länder auf ihrer Herbsttagung im November darauf geeinigt, ein Verbot der NPD grundsätzlich anzustreben. Ausschlaggebend waren unter anderem Hinweise auf mögliche Verbindungen zwischen der NPD und NSU. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun zunächst einen Kriterienkatalog zur Vorbereitung des Verfahrens erarbeiten.

Das geplante Verfahren könnte nach Einschätzung von Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) jedoch vielleicht erst 2013 eingeleitet werden. Zunächst müssten die Länder ihr Material zusammenstellen und bei der Arbeitsgruppe einreichen, erläuterte Gall. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) pocht dagegen auf ein rasches Einleiten des Verfahrens. Ziel müsse es sein, „dass die zuständigen Bundesorgane im ersten Halbjahr 2012 ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen können“.

Politologe sieht nur geringe Chancen für Verbot

Extremismusforscher van Hüllen glaubt indes nicht an besonders gute Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens. Das Bundesverfassungsgericht habe die Hürden für ein Verbot so hoch gelegt, dass man „nicht mehr drüber kommt“, sagte der Politikwissenschaftler.

CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach will sich bei einer möglichen Abstimmung im Bundestag über das Verbotsverfahren enthalten. „Ein Parteienverbot ist eine klassische Angelegenheit der Exekutive, also der Regierung“, sagte er. Denn nur der Regierung, ihren Ministerien und Behörden würden alle nötigen Informationen dafür vorliegen.