Nach Ansicht der Länder ist die NPD-Ideologie weitgehend identisch mit der Lehren des Nationalsozialismus. Das geht aus ihrem Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei hervor. Jetzt ist Karlsruhe am Zug.

Nach Ansicht der Länder ist die NPD-Ideologie weitgehend identisch mit der Lehren des Nationalsozialismus. Das geht aus ihrem Antrag zum Verbot der rechtsextremen Partei hervor. Jetzt ist Karlsruhe am Zug.

 

Berlin/Karlsruhe - Menschenverachtend, rassistisch und in der Tradition des Nationalsozialismus - aus diesen Gründen wollen die Länder die rechtsextreme NPD verbieten lassen. Die Antragsschrift soll an diesem Dienstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Ein erster Anlauf zum Verbot war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der NPD-Spitze Informanten hatte. Regierung und Parlament haben sich dem neuen Vorstoß des Bundesrates nicht angeschlossen.

Die Länder sind sicher, dass sie stichhaltiges Material für ein erfolgreiches Verbotsverfahren gesammelt haben. Es bestehe eine „Wesensverwandtschaft“ der NPD zum Nationalsozialismus, die für sich schon ein Verbot rechtfertige, heißt es in dem mehr als 250 Seiten starken Antrag. So vertrete die NPD ein „biologistisch-rassistisch“ geprägtes Konzept der „Volksgemeinschaft“. Deutscher sei man von „von Geburt oder eben nicht“, zitieren die Antragsteller aus einer Broschüre des Parteivorstands, die als Argumentationshilfe für NPD-Funktionäre gedacht ist.

"Menschenverachtender Rassismus"

„Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers [...] ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert“, heißt es weiter in dem NPD-Papier. „Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb [...] immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben.“ Aus diesem und anderen Belegen folgern die Antragsteller: Der Volksbegriff basiere auf „menschenverachtendem Rassismus“.

Deutlich werde die Identifikation der NPD mit dem historischen Nationalsozialismus auch an der - mal mehr, mal weniger verklausulierten - Glorifizierung von NS-Größen wie Adolf Hitler und Rudolf Heß. Die Verbrechen des Nationalsozialismus würden relativiert.

Zur Anwendung von Gewalt verhalte sich die Partei ambivalent - typisch sei, dass Gegnern Gewalt angedroht werde für den Fall, dass die NPD eines Tages mehr Macht habe. Die NPD trete aktiv-kämpferisch auf und ziele darauf ab, die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich zu beseitigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies in früheren Verfahren als Voraussetzung für ein Verbot definiert. Bislang wurden in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal Parteien verboten: 1952 die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

„Die Ideologie und die gesamte Partei NPD ist fremdenfeindlich, menschenverachtend, antisemitisch und antidemokratisch“, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) am Montag.

Bundesregierung hofft auf Erfolg

Die amtierende Bundesregierung hofft auf einen Erfolg des Verbotsantrags. Niemand könne wollen, dass ein solcher Antrag scheitere, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, bedauerte indes, dass auch die neue Bundesregierung aus Union und SPD dem NPD-Verbotsantrag des Bundesrates nicht beitreten will. Die SPD habe dies in den Koalitionsverhandlungen gefordert, sich jedoch nicht durchsetzen können, sagte Hartmann der „Saarbrücker Zeitung“.

Die scheidende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gab zu bedenken, dass es nicht ausreiche, der NPD verfassungsfeindliche Ziele nachzuweisen. „Es bleibt nach wie vor die Anforderung, dass es sich um aggressiv, agitatorisch kämpferisches Handeln drehen muss, wenn ein Verbot erzielt werden soll“, sagte sie im Bayerischen Rundfunk.

Auch der Grünen-Politiker Volker Beck zeigte sich skeptisch. Zwar bestehe an der „antisemitischen, rassistischen und aggressiv-kämpferischen Grundhaltung der NPD“ kein Zweifel", sagte Beck der Zeitung „Die Welt“. Ein Verbot müsse aber auch die Hürden der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nehmen. „Dafür müsste die NPD tatsächlich den Bestand von Demokratie und Rechtsstaat gefährden. Diese tatsächliche Gefahr liegt bei einer Partei mit bundesweit ein bis zwei Prozent nicht sehr klar auf der Hand“, sagte Beck. „Man hätte die NPD auch einfach unbeachtet jeder Öffentlichkeit sterben lassen können.“