Angesichts eines drohenden Verbots hatte die NPD ihre Parteizentrale dem Bundestag als Sicherheit übertragen müssen. Nun droht womöglich die Pleite.

Karlsruhe - Der möglicherweise vor einem Verbot stehenden NPD droht nun auch die Pleite. Das Bundesverfassungsgericht wies am Mittwoch einen Eilantrag der rechtsextremen Partei auf Rückübertragung ihrer Parteizentrale in Berlin-Köpenick zurück. Die NPD hatte das Gebäude als Sicherheitsleistung an den Bundestag abtreten müssen, weil sie die staatliche Parteienfinanzierung für das laufende Jahr nach einem möglichen Verbot zurückzahlen müsste.

 

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte Mittel aus der Parteienfinanzierung für das laufende Jahr im Februar 2017 festgelegt und der der NPD die Auszahlung der ersten Abschlagszahlung in Höhe von 290.000 Euro nur unter der Bedingung einer entsprechenden Sicherheitsleistung gewährt. Der Grund: Sollte die Partei mit dem im Herbst erwarteten Urteil verboten werden, müsste sie die Abschläge zurückzahlen.

Die Verfassungshüter wiesen den Eilantrag nun zurück. Die NPD habe nicht dargelegt, warum die Übertragung des Gebäudes als Sicherheitsleistung sie „an der Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Aufgaben“ als Partei hindere, hieß es. Zudem habe die NPD weder den finanziellen Bedarf dieser Aufgaben konkret beziffert noch belegt, dass sie dafür nicht über ausreichende Mittel verfüge.