Auch ein Rädchen im System lädt Schuld auf sich, sagt der BGH. Mit Blick auf den Nazi-Terror ist das überzeugend, kommentiert unser Autor Christian Gottschalk.
20.08.2024 - 12:37 Uhr
Kann jemand, der nichts weiter macht als Briefe zu schreiben, Diktate entgegen zu nehmen, Vermerke zu notieren, kann jemand, der praktisch seine gesamte Arbeitszeit hinter dem Schreibtisch verbringt, kann jemand für genau dieses Handeln wegen der Beihilfe zum Mord belangt werden? Jemand, der keine Waffen getragen hat und nicht an den Gruben stand, in denen die Nationalsozialisten tausende von Menschen verscharrten, oder an den Rampen, die in den Tod führten? Der Bundesgerichtshof hat jetzt Ja gesagt. Sehr laut, sehr deutlich. Und das ist sehr gut so.