Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5.
20.08.2024 - 10:05 Uhr
Leipzig - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.