Die Bundesanwaltschaft will in der Ausspähaffäre die Einleitung eines Ermittlungsverfahren prüfen. Kommt es dazu, könnte möglicherweise auch NSA-Enthüller Snowden vernommen werden - sofern man ihn rankommt.

Berlin - Die Bundesanwaltschaft hat alle mit der NSA-Ausspähaffäre befassten deutschen Nachrichtendienste und die zuständigen Bundesministerien um Informationen gebeten. Es solle geklärt werden, „ob die Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag). Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel kritisierte derweil die Reaktion der Bundesregierung auf die „millionenfachen Grundrechtsverletzungen“ als völlig unzureichend.

 

Relevant für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft weiter. Darin gehe es um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne eine Weile dauern. Vom Ausgang des Verfahrens hängt demnach unter Umständen ab, ob der Enthüller der Abhörpraktiken Großbritanniens und der USA, Edward Snowden, von der Bundesanwaltschaft vernommen werden soll.

Die Snowden-Enthüllungen seien „weit mehr als eine Schlapphut-Affäre von ein paar Geheimdienstfreaks“, sagte Gabriel dem „Darmstädter Echo“ (Samstag). „Heute lesen US-Geheimdienste 15 Millionen Mails pro Tag mit. Ohne Anlass, ohne Kontrolle, ohne Begründung.“ Er erwarte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die deutsche Verfassung in Amerika zu vertreten und nicht die Interessen der US-Geheimdienste in Deutschland. Gabriel sieht wegen der Affäre „die Wertegemeinschaft in Gefahr, die uns immer mit Amerika verbunden hat“.

Der Bundes-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar befürchtet derweil, dass auch Online-Käufer in Deutschland von den Daten-Sammelaktionen betroffen sind. Angesichts der Enthüllungen könne es „als sicher gelten, dass die von Unternehmen erhobenen Daten und Profile auch bei staatlichen Stellen landen oder von diesen zumindest abgerufen werden können“, sagte Schaar der Zeitung „Die Welt“ (Samstag).