Der BND soll belgische und niederländische Daten-Transitleitungen angezapft und diese Daten an die NSA weitergegeben haben. Jetzt ermittelt dazu die belgische Justiz.

Brüssel - Die belgische Justiz hat im Zusammenhang mit der NSA/BND-Affäre ein offizielles Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen deutschen Spionageaktivitäten eröffnet. Die Untersuchung solle klären, welche Straftaten möglicherweise verübt wurden und wer aus Belgien ins Visier der Geheimdienste geraten sein könnte, bestätigte ein Sprecher der belgischen Bundesstaatsanwaltschaft am Sonntag.

 

Hintergrund seien die jüngst auch in den Medien veröffentlichten Informationen zu der Affäre. „Es wird jetzt erst einmal geprüft, ob diese Informationen glaubwürdig sind“, sagte Jean-Pascal Thoreau. Das Verfahren stehe ganz am Anfang.

Als ein Ausgangspunkt der Ermittlungen gilt ein Bericht von mehreren europäischen Parlamentariern. Dieser legt nahe, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) zahlreiche belgische und niederländische Daten-Transitleitungen über einen Knotenpunkt in Frankfurt angezapft hat. Bereits seit 2013 ist bekannt, dass der BND dem US-Geheimdienst NSA Daten aus Frankfurt weitergegeben hat.

Nach Einschätzung der Parlamentarier hat der BND sie zuvor an seinem Standort im bayerischen Bad Aibling mit von der NSA gelieferten Suchkriterien wie IP- oder Mail-Adressen (Selektoren) durchforstet, um die Ergebnisse dann an die Amerikaner zu liefern.

Belgien will es genauer wissen

Der belgische Justizminister Koen Geens hatte bereits vor einigen Wochen eine Untersuchung bestätigt, die klären soll, ob und in welchem Maße belgische Ziele tatsächlich Gegenstand angeblicher Spionageaktivitäten waren. Sollten sich der Verdacht erhärten, könnte nach Angaben von Justizsprecher Thoreau beispielsweise Anklage wegen illegalen Ausspähens von Daten erhoben werden.

Wann genau das Ermittlungsverfahren begonnen wurde, wollte Thoreau nicht sagen. Die belgische Tageszeitung „De Tijd“ nannte den vergangenen Freitag als offiziellen Eröffnungstag. Sie berichtete am Sonntag als erste über das bislang geheim gehaltene Verfahren.