Genügt es, wenn ein Sonderermittler die NSA-Listen untersucht? Ja, meint StZ-Redakteur Armin Käfer. Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste sei auch auf solchen Umwegen zu gewährleisten.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Wie viel Transparenz verträgt die amerikanische Spionagebehörde NSA? Die Bundesregierung will ihr nur eine homöopathische Dosis zumuten. Seit einem Jahr ist ein Untersuchungsausschuss dabei aufzuklären, in welchem Umfang der Bundesnachrichtendienst für die NSA spioniert hat. Ablesen ließe sich das von der Liste der Suchbegriffe aus den USA, mit denen der BND seine Überwachungscomputer gefüttert hat. Dieses Dokument soll geheim bleiben, um die Amerikaner nicht zu vergrätzen. Die Kontrolleure des Bundestags sollen aber zumindest auf Umwegen Einblick erhalten, weil es das Grundgesetz halt so vorschreibt.

 

Ein Sonderermittler darf im Namen des Untersuchungsausschusses die heiklen Unterlagen inspizieren. Das ist kein Königsweg, aber ein pragmatischer Kompromiss, um der parlamentarischen Kontrolle Genüge zu tun. Die wäre nicht automatisch dadurch effektiver, dass die Abgeordneten selbst einen Blick auf das Corpus Delicti riskieren dürften. Dagegen spricht die Tatsache, dass offenkundig nicht alle von ihnen sich stets an die gebotene Vertraulichkeit gebunden fühlen. Indiskretionen wären in diesem Fall aber ein Sicherheitsrisiko. Wenn der Opposition wirklich an Aufklärung und nicht bloß an Selbstinszenierung gelegen ist, sollte sie sich hier nicht selbst im Weg stehen.