Zum Heilbronner Polizistenmord hat der Untersuchungsausschuss des Landtags keine neuen Erkenntnisse zu Tage gefördert. In anderen Fällen war er deutlich erfolgreicher.

Stuttgart - Der NSU-Ausschuss des Landtags hat sich am Montag ein weiteres Mal mit dem Heilbronner Polizistenanschlag beschäftigt, doch es sieht so aus, als gingen von der parlamentarischen Aufarbeitung dieses spektakulären Falls keine neuen Impulse aus. Das war bei den vorhergehenden Untersuchungsthemen noch anders gewesen. Im Fall der sehr wahrscheinlichen Selbsttötung des Ex-Neonazis Florian H. waren erhebliche Ermittlungsfehler der Polizei ans Licht gekommen. Die Aufarbeitung der Mitgliedschaft von Polizisten beim Ku-Klux-Klan förderte zwar keine wesentlich neuen Informationen zu Tage; die wesentlichen Fakten sind bereits in den Berichten von Innenminister Reinhold Gall (SPD) enthalten. Deutlich wurde aber der fehlende Wille, jedenfalls das Unvermögen der Behörden, entschieden auf rassistische Umtriebe von Polizisten zu reagieren.

 

Was nun den Heilbronner Anschlag auf die Polizistin Michèle Kiesewetter und deren Streifenkollegen Martin Arnold angeht, so versuchte der Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras bei seinem neuerlichen Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss, den vielfach kritisierten Verzicht auf die Veröffentlichung von Phantombildern nachvollziehbar zu machen. Der Staatsanwalt, der diesmal weniger selbstgewiss auftrat als noch im Sommer, hatte die Veröffentlichung eines Phantombildes verhindert, das ohne sein Wissen mit Hilfe des bei dem Anschlag durch einen Kopfschuss schwer verletzten Polizisten Arnold erstellt worden war.

Streit um das Phantombild

Der Staatsanwalt beruft sich bei seinem Verzicht auf die Auskunft ärztlicher Sachverständiger, die ein Erinnerungsvermögen des Polizisten angesichts der Schwere der Kopfverletzung für äußerst unwahrscheinlich halten. Bei solchen organischen Verletzungen sei das Gehirn nicht mehr in der Lage, Erinnerungen abzuspeichern. Was aber nicht abgespeichert sei, könne nicht mehr abgerufen werden – auch nicht mittles Hypnose, wie es im Fall Arnold versucht worden war.

Diese Auffassung war zuletzt von jenem Beamten des Landeskriminalamts erschüttert worden, der das Phantombild zusammen mit Arnold erstellt hatte. Er gab an, er habe schon einmal in einem ähnlichen Fall ein Phantombild erstellt, das zur Festnahme des Täters führte. Auch der Zeuge in diesem Fall habe einen Kopfschuss erlitten und den Täter nur für einen Augenblick gesehen. Dennoch sei ihm das Erinnern möglich gewesen. Dieser Darstellung widersprach jedoch Staatsanwalt Meyer-Manoras. Die Kopfverletzung sei deutlich geringer gewesen als bei dem Polizisten in Heilbronn, das Opfer habe den Täter minutenlang gesehen.

Rechtsextremismus ist wie ein Eisberg

Der Staatsanwalt zeichnete die zahlreichen Befragungen des Polizisten nach und kam zu dem Schluss, dass Arnold den Täter mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gesehen habe. Vielmehr habe er – nicht zuletzt auf Druck der verzweifelt nach einem Fahndungsansatz suchenden Sonderkommission – seine Erinnerungslücken im Nachhinein aufgefüllt. Für die Veröffentlichung eines Phantombildes, das laut Gesetz mit großer Wahrscheinlichkeit den Täter zeigen müsse, fehle damit die Grundlage. Meyer-Manoras wandte sich auch gegen die „Mehrtäter-Theorie“, die davon ausgeht, dass die beiden mutmaßlichen NSU-Täter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Helfer in Heilbronn hatten. „Das Risiko steigt mit jedem Mittäter“, sagte Meyer-Manoras. Deshalb wäre es dumm gewesen, wenn sie auf Helfer zurückgegriffen hätten, sagte er.

Der NSU-Ausschuss hörte zwei Sachverständige. Professor Heinrich Wolff von der Uni Bayreuth hatte die Sicherheitsarchitektur des Landes ins Auge genommen, konnte dabei aber keine schwer wiegenden rechtspolitischen Versäumnisse erkennen. Kurt Möller von der Hochschule Esslingen referierte über Erscheinungsformen des Rechtsextremismus. Möller sagte, mit dem Rechtsextremismus verhalte es sich wie mit einem Eisberg: der größere Teil bleibe unsichtbar, rechtsextremistische Einstellungen seien weit verbreitet.