Das Stuttgarter Amtsgericht hat entschieden: einem Reutlinger Rechtsanwalt, der früher Neonazi-Musiker war, steht kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht im NSU-Untersuchungsausschuss zu.
Stuttgart - Der NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag beschäftigt auch nach der parlamentarischen Sommerpause die Stuttgarter Justiz. Nach Informationen unserer Zeitung hat das Amtsgericht entschieden, dass dem Reutlinger Rechtsanwalt Steffen Hammer vor dem Gremium kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Damit könnte der ehemalige Neonazi-Musiker möglicherweise noch im September erneut als Zeuge geladen werden.
Bei seiner Vernehmung im Mai hatte sich Hammer geweigert, Fragen der Landtagsabgeordneten zu seiner Zeit als Sänger der Rechtsrock-Band „Noie Werte“ zu beantworten. Zwei Lieder der Stuttgarter Musikgruppe finden sich auf unveröffentlichten Versionen des NSU-Bekennervideos. Auch auf allgemeine Fragen zur rechtsextremen Szene hatte Hammer im Landtag nicht geantwortet. Er berief sich darauf, als Verteidiger des inzwischen vom Münchner Oberlandesgericht verurteilen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben tätig zu sein. Daraufhin hatte der Untersuchungsausschuss beim Stuttgarter Amtsgericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro beantragt.
Ermittlungen wegen falscher uneidlicher Aussage
Gegen drei weitere Zeugen aus der rechtsextremen Szene, darunter eine langjährige NPD-Funktionärin, ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft zudem wegen falscher uneidlicher Aussage. Der Zeitplan des Ausschusses, der Verbindungen der Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ nach Baden-Württemberg untersucht, scheint aber zu stehen. In den Parlamentsräumen wird bereits fleißig am Abschlussbericht gearbeitet. Er soll im Dezember dem Landtag vorgelegt werden.