Zu den mutmaßlichen Mördern der Polizistin Kiesewetter gab es zwar Phantombilder, die aber nie offiziell zur Fahndung genutzt wurden. Der zuständige Staatsanwalt verteidigt das Vorgehen, Zeugen hätten sich in Widersprüche verwickelt.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft hat die Entscheidung zur Nichtveröffentlichung von Phantombildern im Mordfall der Polizistin Michèle Kiesewetter verteidigt.

 

Der damals ermittlungsführende Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras erläuterte am Freitag vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Stuttgart, dass sich die Zeugen, auf deren Grundlagen die Bilder zu möglichen Tätern erstellt worden waren, in Widersprüche verwickelt hätten. Ihre Aussagen seien nicht glaubhaft gewesen. Insbesondere sei ausgeschlossen, dass sich Kiesewetters schwer verletzter Streifenpartner Martin A. überhaupt an die Minuten vor der Tat erinnern könne. Eines von insgesamt 14 Bildern war nach der Beschreibung von Martin A. erstellt worden.

Medien haben die Phantombilder später trotzdem veröffentlicht. Meyer-Manoras wies aber darauf hin, dass danach keine neuen, greifbaren Erkenntnisse eingegangen seien. Insofern sei sein damaliger Beschluss zur Nichtveröffentlichung richtig gewesen. „Ich beglückwünsche mich heute noch zu dieser Entscheidung.“

Privaten E-Mailaccount von Kiesewetter nicht ausgewertet

Kiesewetter war 2007 in Heilbronn ermordet worden - mutmaßlich von den Rechtsterroristen des NSU. Der Ausschuss soll die Verbindungen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in den Südwesten und mögliches Behördenversagen genauer betrachten.

Meyer-Manoras wies auch Vorwürfe zurück, die Ermittler hätten einem privaten E-Mailaccount von Kiesewetter zu wenig Beachtung geschenkt. Die in den Medien genannte Yahoo-Adresse sei weder den Verwandten noch Arbeitskollegen Kiesewetters bekannt gewesen. Sie habe lediglich auf einer älteren Mitgliederliste eines Kirmesvereins gestanden. Zudem sei es unwahrscheinlich gewesen, dass die USA, wo Yahoo sitzt, auf das deutsche Rechtshilfeersuchen geantwortet hätten.