NSU Ausschuss räumt mit Verschwörungen auf
Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss legt seinen finalen Bericht vor. Manches wird wohl im Dunkeln bleiben.
Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss legt seinen finalen Bericht vor. Manches wird wohl im Dunkeln bleiben.
Stuttgart - Der zweite NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag hat keine Belege für ein Unterstützungsnetzwerk der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund in Baden-Württemberg gefunden. Gleichzeitig schließen die Abgeordneten von Grünen, CDU, SPD und FDP nicht aus, dass lokale Helfer aus der rechtsextremen Szene dem NSU zugearbeitet haben – etwa mit Hinweisen über Örtlichkeiten. Das geht aus dem Abschlussbericht des Ausschusses vor, der unserer Zeitung vorliegt. Er soll im Dezember dem Landtag vorgestellt werden.
Demnach halten es die Parlamentarier auch für möglich, dass weitere Personen an dem Anschlag der NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf zwei Polizisten auf der Heilbronner Theresienwiese am 25. April 2007 beteiligt waren. Dabei wurde die 22-jährige Polizeimeisterin Michèle Kiesewetter durch einen Kopfschuss getötet und ihr Kollege schwer verletzt. Der Ausschuss hat „keinen Beleg dafür gefunden, dass der Mordtat ein persönliches Motiv mit Blick auf die Opfer zugrunde lag“. In diesem Kontext hatte die Mitgliedschaft von zwei Polizisten in einem Ableger des rassistischen Ku-Klux-Klans (KKK) Aufsehen erregt – darunter der Gruppenführer von Michèle Kiesewetter. Der NSU-Ausschuss stellt jedoch fest, dass die schwäbische Klan-Gruppe „kein Gewaltpotenzial“ entwickelt habe. „Der Ausschuss schließt daher eine Beteiligung von Strukturen des KKK an dem Mordanschlag aus“, heißt es in dem Bericht.
Als widerlegt gelten den Abgeordneten Spekulationen über die Anwesenheit ausländischer Geheimdienste am Tatort in Heilbronn. Das in einem Artikel des Magazins „Stern“ zitierte Protokoll einer angeblichen Observation US-amerikanischer Agenten auf der Theresienwiese sei „klar als Fälschung erkannt worden“. Laut Ausschussbericht „liegt es nahe“, dass der Artikel auf einen unglaubwürdigen Zeugen zurückgeht, der ab Juli 2017 als parlamentarischer Berater der AfD im Untersuchungsausschuss tätig war.
Andere Hinweise auf eine Operation von FBI-Beamten in Heilbronn seien auf das „Kommunikationsversehen“ eines ehemaligen Verbindungsbeamten der Koordinierungsstelle der US-Geheimdienste zurückzuführen. Bei einigen in der Öffentlichkeit kursierenden internen Schreiben zwischen verschiedenen Behörden soll es sich zudem um Entwürfe mit „Ungenauigkeiten“ gehandelt haben.
Mit deutlichen Worten wendet sich der Bericht gegen Theorien über einen Zusammenhang des Heilbronner NSU-Mordes mit Islamisten der 2007 zerschlagenen Sauerland-Gruppe. Die „umfassende Dokumentation der Telekommunikations- und akustischen Fahrzeuginnenraumüberwachung sowie die Observationsprotokolle“ belegt laut den Vertretern der vier Fraktionen, dass die Mitglieder der Sauerland-Gruppe am Tattag nicht in Heilbronn waren. Anderslautende Medienberichte werden als „mediale Blendgranate“ bezeichnet. An Spekulationen darüber, wer Interesse an solchen Theorien haben könne, wolle sich der Ausschuss nicht beteiligen.
Den Ermittlungen der Landesbehörden nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 stellt das Gremium ein „zufriedenstellendes Fazit“ aus.
Kritik wird am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geübt. Das BfV habe sich mit Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich geweigert, Aussagen zur Eigenschaft einer Person als V-Person zu machen. Der Ausschuss erfuhr beispielsweise nicht, ob ein ehemals hochrangiger Funktionär des Neonazi-Netzwerks Blood & Honour als Spitzel tätig war. Zugänge des Landesverfassungsschutzes zum NSU sind dem Ausschuss nicht bekannt geworden. Die AfD hat sich der Bewertung der übrigen Fraktionen nicht angeschlossen. Sie behauptet entgegen dem Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes im NSU-Prozess, die NSU-Täterschaft sei im Heilbronner Mordfall „nicht bewiesen“. Alle 42 Beweisanträge der AfD seien von den übrigen Ausschussmitgliedern abgelehnt worden.