Es sind ungeheuerliche Vorwürfe: der hessische Verfassungsschutz soll den rechtsterroristischen Hintergrund der NSU-Mordserie gekannt und der heutige Ministerpräsident Bouffier als früherer Innenminister dies gedeckt haben. Jetzt hat Bouffier Stellung genommen.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, er habe die Ermittlungen nach dem NSU-Mord in Kassel im Jahr 2006 behindert. „Ich habe nichts zu verbergen“, sagte ein sichtlich gereizter Bouffier am Dienstag in Wiesbaden. Die Vorwürfe besagen im Kern, dass der hessische Verfassungsschutz den rechtsterroristischen Hintergrund der NSU-Mordserie gekannt habe und Bouffier als damaliger Innenminister dies gedeckt habe. „Diese Unterstellungen mir gegenüber sind eine Ungeheuerlichkeit, sie sind eine Unverschämtheit, und ich weise sie in aller Form zurück.“ Er sei auch bereit, als Zeuge beim Münchner NSU-Prozess auszusagen, wenn er geladen werde.

 

Der 21-jährige Halit Yozgat war am 6.  April 2006 in seinem Internetcafé in Kassel erschossen worden – er ist eines von zehn Opfern der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes, Andreas T., war kurz vor oder während des Mordes am Tatort. Die „Welt am Sonntag“ hatte am Wochenende aus Beweisanträgen der Hamburger Anwälte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München zitiert. Danach soll T. nicht nur – wie bekannt – 2006 am Tatort gewesen sein, sondern könnte schon vorher konkrete Kenntnisse von der geplanten Tat, der Tatzeit, dem Opfer und den Tätern gehabt haben.

Nebenklage will Vorladung Bouffiers bei NSU-Prozess

Im Lichte neuer Informationen korrigierten die hessischen Regierungspartner CDU und Grüne ihre Haltung zum NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags, den sie bislang für unnötig hielten. Der Ausschuss brauche rasch die Unterlagen und Tonbänder, aus denen seit dem Wochenende zitiert werde, erklärten die Fraktionschefs Michael Boddenberg (CDU) und Mathias Wagner (Grüne). Es geht um Telefonate von T.. Die Polizei hatte ihn bei Ermittlungen abgehört.

Bei der Einsetzung des U-Ausschusses im Mai 2014 hatten sich CDU und Grüne enthalten. Boddenberg und Wagner erklärten nun, man sei damals davon ausgegangen, dass der Fall Kassel vollständig ermittelt sei. Dies habe sich nun geändert.

Die Nebenklageanwälte der Familie Yozgat haben Bouffiers Vorladung zum NSU-Prozess beantragt. Er soll aussagen, wann er erstmals von den Vorgängen erfahren und welche Rolle er in einem Disziplinarverfahren gegen T. gespielt hat. Bouffier bestätigte, dass er sich für eine Suspendierung des Mannes ausgesprochen habe, der als Verfassungsschützer nicht mehr tragbar gewesen sei.

Opposition: Ausschussarbeit wird behindert

Der Ministerpräsident verteidigte seine Entscheidung von 2006, den Mordermittlern den Zugang zu den V-Leuten zu verweigern, die Andreas T. geführt hatte. Seine Mitarbeiter hätten ihn überzeugt, dass dies wenig Erkenntnis bringen, aber die Enttarnung der Spitzel eine große Gefahr für die Sicherheit darstellen würde.

Die SPD-Obfrau im Untersuchungsausschuss, Nancy Faeser, forderte Schwarz-Grün auf, den Worten nun Taten folgen zu lassen: „Wir tagen seit acht Monaten, und unsere Arbeit wird nur behindert.“ Die nötigen Akten sollten schnell vorgelegt werden. Linken-Obmann Herrmann Schaus kritisierte, dass in den vorgelegten Akten mehrere Protokolle der Treffen T.s mit einem V-Mann der rechtsextremistischen Szene fehlten.