Der Opferanwalt Jens Rabe vertritt Semiya Simsek als Nebenklägerin. Der Strafverteidiger verseht nicht, warum das Oberlandesgericht München dem NSU-Prozess nicht die Bedeutung beimisst, die er hat.

Aus den Stadtteilen: Kathrin Wesely (kay)

Stuttgart - Jens Rabe vertritt Semiya Simsek als Nebenklägerin. Er verseht nicht, warum das Gericht dem Prozess nicht die Bedeutung beimisst, die er hat.

 

Herr Rabe, der Prozess, der am 17. April beginnt, wird in Juristenkreisen bereits als einer der größten der deutschen Nachkriegsgeschichte bezeichnet. Warum?

Schon der Größe wegen: die Ermittlungsakten umfassen 130 000 Seiten, die Anklageschrift beinahe 500 Seiten, mehr als 150 Personen sind daran beteiligt, 600 Zeugen und 22 Gutachter sollen gehört werden. Aber der Prozess ist darüber hinaus politisch bedeutsam. Die angeklagten Taten stellen einen ebenso massiven Angriff auf die bundesrepublikanische Ordnung dar wie diejenigen der Roten-Armee-Fraktion. Es gibt auch auffällige Parallelen zwischen den Taten beiden Terrororganisationen – Morde, Sprengstoffanschläge, Banküberfälle.

Die RAF hatte es allerdings auf Personen des öffentlichen Lebens abgesehen, die bestimmte Einrichtungen repräsentierten – den Generalbundesanwalt, den Arbeitgeberpräsidenten, den Nato-Oberbefehlshaber oder den Chef der Deutschen Bank.
Auch der NSU hat Todeslisten mit Politikern geführt. Und er hat es ebenfalls auf Repräsentanten abgesehen – auf Bürger, die für unsere multikulturelle Gesellschaft in Deutschland stehen. Allerdings wird deren Ermordung offenbar keine so große Bedeutung beigemessen. Die Politik und die Ermittlungsbehörden sind lange auf dem rechten Auge blind gewesen. Der Prozess könnte helfen, dieses Auge zu öffnen.

Um was zu sehen?
Um zu erkennen, dass genau wie die RAF in den 1970er und 1980er Jahren auch der NSU nur in einem politischen Klima erstarken konnte, das ihn auch begünstigt hat. Ich bin davon überzeugt, dass der NSU nur die Spitze ist, die aus einem braunen Sumpf herausragt.

Welche Rolle werden voraussichtlich die Ermittlungsfehler und die Vernichtung von Akten durch den Verfassungsschutz in der Hauptverhandlung spielen?
Es wird die Kunst von uns Opferanwälten sein, das Strafverfahren auf diese Fragen auszudehnen, ohne es mit einer Flut von Anträgen zu überfrachten, die zu weit über die eigentlichen Anklagepunkte hinausgehen. In erster Linie geht es darum, dass die Schuldigen verurteilt werden.

Welche Erwartungen haben die Nebenkläger an den Prozess?
Zunächst wollen die Angehörigen alles über die Morde, die Täter und den NSU erfahren. Meiner Mandantin fällt es beispielsweise schwer zu glauben, dass das Netzwerk hinter dem NSU lediglich aus jenen 14 Beschuldigten bestehen soll, gegen die die Bundesanwaltschaft zurzeit ermittelt. Wir hoffen sehr, dass im Laufe der Verhandlung die Strukturen des NSU näher beleuchtet werden.

Im OLG München werden für Prozessbeobachter und Journalisten 105 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Ist das ausreichend?
Nein, schon die Zahl der Opferfamilien ist ja sehr groß. Ich denke, für einen Bruder oder einen Ehemann muss die realistische Chance bestehen, zumindest einmal der Verhandlung beizuwohnen. Bei einem – auch international – bedeutsamen Prozess sollte man außerdem nicht möglichst viele Medienvertreter ausschließen, sondern möglichst viele hereinlassen. Ich verstehe nicht, warum man diesem Prozess nicht die Bedeutung beimisst, die er hat.

Die Prozessdauer wird mit zweieinhalb Jahren veranschlagt. Glauben Sie nicht, dass das öffentliche Interesse im Lauf der Zeit erlahmen wird?
Es wird Tage geben, an denen Spezialisten kriminalistische Details beleuchten, die für die meisten Leute nicht sehr interessant sein dürften. Bei den entscheidenden Terminen, da bin ich mir sicher, werden die Berichterstatter im Saal sein.