Die Vernehmung des Angeklagten Carsten S. im Rahmen des NSU-Prozesse belegt: Ein Verfahren dieser Größenordnung ist kaum noch handhabbar.

München - Am zwölften Verhandlungstag des Münchner NSU-Prozesses ist es so weit. Elf Tage lang haben sich alle Verfahrensbeteiligten professionell verhalten, in diesem Strafprozess, bei dem es um zehn Morde der rechten Terrorgruppe NSU geht, um zwei, womöglich drei Bombenanschläge, eine Brandstiftung und etliche Raubüberfälle. Auch viele Vertreter der Nebenkläger haben bisher kluge und zielführende Fragen gestellt. Aber jetzt heben einige überforderte Nebenkläger-Anwälte zu Fragen an, die sie so nicht stellen sollten, nach der Strafprozessordnung wohl auch nicht stellen dürfen: Suggestivfragen, unpräzise, emotional aufgeladene Fragen; Fragen, die erkennbar ins Blaue zielen. Es passiert, was in solchen Fällen passieren muss: Die Verteidiger der fünf Angeklagten beanstanden diese Fragen. Es kommt zu Wortwechseln zwischen Anwälten, zu Unterstellungen, zu einer Unterbrechung.

 

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl greift ein, wird erkennbar nervös, auch ein bisschen lauter. Dabei hatte Götzl diesen Prozess bisher souverän geführt. Ihm vor allem ist es zu verdanken, dass die mündliche Verhandlung überhaupt so weit voran gekommen ist. Denn schon wenige Wochen nach Beginn zeigt sich, dass dieser Prozess lange dauern wird; wenn kein Wunder geschieht, noch viel länger, als die prognostizierten zweieinhalb Jahre. Es können fünf Jahre daraus werden. Das ließ sich bereits absehen, bevor es zu den aufschäumenden Emotionen am Mittwoch kommt.

Der Prozess leidet auch an zu hohen Erwartungen

Dabei ist der aufzuklärende Sachverhalt, so furchtbar die angeklagten Taten auch sind, im Vergleich zu großen Wirtschaftsstrafprozessen noch übersichtlich. Der Prozess leidet aber unter den neuen Strukturen, mit denen der Gesetzgeber die Rechte der Opfer stärken wollte, im Ergebnis aber derartige Großverfahren kaum noch handhabbar gemacht hat. Mit so vielen Nebenklägern hatte niemand gerechnet, als das Gesetz formuliert worden ist. Und das Verfahren ist mit überzogenen Erwartungen belastet, mit der Hoffnung, nicht nur die Schuld der Angeklagten, sondern auch noch die historische Wahrheit aufklären zu können.

Sechs Verhandlungstage dauerten die Aussage und die Befragung eines einzigen Angeklagten. Dabei ist Carsten S. nicht der Hauptbeschuldigte. Es kostet eben seine Zeit, wenn mehr als 50 Anwälte der Nebenkläger Gelegenheit haben zu fragen. Auch die Summe der vielen guten Fragen dehnt die Verhandlung in schwieriges Gelände. Es gibt eine Grenze dessen, was an Informationen aufgenommen und verarbeitet werden kann. Aus der Perspektive der Prozessökonomie ist es deshalb ein Glücksfall, dass nur einer der fünf Angeklagten umfänglich ausgesagt hat. Aber es wird noch eine schier endlose Kette von Zeugen und Sachverständigen kommen. Richter Götzl malt am Mittwoch aus, was passieren wird, wenn nur einige der Anwälte die falschen, zum Widerspruch und zum zeitraubenden Streit herausfordernden Fragen stellen. Dann wird die Vernehmung jedes einzelnen der mehr als 600 Zeugen länger als einen Tag dauern. Dann werden kurze Pausen zur Beruhigung der Gemüter nicht mehr reichen. Und dann wird Götzl auch nicht mehr mit einem freundlichen Lacher seine Schwäche ausgleichen können, unter Stress rasch laut zu werden.

Carsten S. entschuldigt sich bei den Angehörigen

Die Angeklagten hatten die Chance, ihre Sicht der Dinge darzulegen, jetzt beginnt der kräftezehrende, Monate währende Marsch durch die Tiefebene eines jeden Strafprozesses, die mühsame, bisweilen eben auch scheiternde Annäherung an die Wahrheit. Carsten S. hat mit seiner Aussage den ersten, einen entscheidenden Orientierungspfosten für diese Suche gesetzt. Er hat den Mitangeklagten Ralf Wohlleben stark belastet – als die treibende Kraft dargestellt, als die mitreißende, intellektuell überlegene Führungsfigur in der rechten Szene und im Unterstützerkreis der NSU-Terroristen. Beate Zschäpe, die als Mittäterin, nicht nur als Helferin der NSU-Mörder angeklagt ist, hat Carsten S. nicht weiter belastet, im Gegenteil. Er hat berichtet, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die (mutmaßlichen und) inzwischen toten Mörder, Zschäpe in einem entscheidenden Anklagepunkt außen vor und uninformiert gehalten haben. Am Mittwoch ergänzt er noch, dass es nur die zwei „Uwes“ und nicht wie ursprünglich von ihm behauptet, „die Drei“, also auch Zschäpe, gewesen seien, die ihm für die Besorgung der späteren Mordwaffe gedankt hätten. Er habe „Beate“ nur zwei oder drei Mal getroffen. Ob Zschäpe eine Mörderin oder nur eine Helferin war, ist der wichtigste Punkt des Verfahrens, auf den es ankommen wird. Am Mittwoch schweigt Carsten S. lange, er ringt um Worte und sagt: „Ich kann nicht ermessen, was ihren Angehörigen für unermessliches Unrecht angetan wurde.“ Er finde nicht die Worte und er denke „eine Entschuldigung wäre zu wenig“. Das klinge so, als sei es vorbei. „Aber es ist noch lange nicht vorbei. Ich wollte ihnen mein tiefes Mitgefühl ausdrücken“. Das unterscheidet ihn von den anderen.