Beate Zschäpe soll nie wieder freikommen, geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft. Das war erwartbar, kommentiert Christian Gottschalk. Spannender werden die Plädpyers der Nebenklage.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

München - Sollte das Gericht dem Antrag der Ankläger folgen, Beate Zschäpe käme auf Jahrzehnte nicht mehr in Freiheit. Die Kombination aus lebenslanger Haftstrafe plus Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld plus anschließender Sicherungsverwahrung ist das Maximum an Freiheitsentzug, was das deutsche Strafrecht zulässt. Die mutmaßliche NSU-Terroristin hat sich an den zehn Morden zwar nie selbst direkt beteiligt. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft jedoch hat sie all die Taten genauso geplant und gewollt. Von allen Plädoyers, die im NSU-Prozess gehalten werden, war dieser Teil der erwartbarste: die maximale Haftstrafe für die Hauptangeklagte, abgestufte Strafhöhen für die Mitangeklagten. Lediglich die Höhe der Strafforderung für den Helfer Andre E. überrascht. Da hatte nicht nur der Angeklagte mit weniger gerechnet.

 

Ob sich das Münchner Oberlandesgericht der Ansicht der Bundesanwälte in jedem Detail anschließt ist freilich alles andere als klar. Und sehr viel mehr Spannung als der Schlussvortrag der Anklage versprechen die nun folgenden Erklärungen der Nebenklage. Während die Bundesanwaltschaft jegliche Verstrickung von Ermittlern in die Taten außen vor lässt, wollen die Nebenkläger die Einbettung des NSU in eine organisierte rechte Szene und das staatliche Mitverschulden herausarbeiten.