Mehrere Nebenkläger machen der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess schwerwiegende Vorwürfe. Diese weist die Vorwürfe auf das Schärfste zurück.

München - Im Münchner NSU-Prozess haben am Mittwoch mehrere Nebenkläger der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, Informationen zurückzuhalten und die Aufklärung der rechtsextremen Terrorverbrechen zu blockieren. Bundesanwalt Herbert Diemer wies den Vorwurf „auf das Schärfste“ zurück.

 

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Bei dem Streit ging es um mehrere Beweisanträge der Nebenkläger. So verlangten sie unter anderem, den früheren V-Mann „Primus“ alias Ralf M. als Zeugen zu laden. „Primus“ soll den untergetauchten mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe laut Medienberichten Jobs verschafft haben. Das NSU-Trio lebte von 1998 bis 2011 trotz jahrelanger Fahndung unerkannt zunächst in Chemnitz, dann in Zwickau.

Beweisanträge der Nebenkläger abzulehnen

Die Bundesanwaltschaft beantragte, die Beweisanträge der Nebenkläger abzulehnen. Sie seien für die Beurteilung der Schuld der Angeklagten ohne Bedeutung. Im NSU-Prozess ist Zschäpe als einzige Überlebende des NSU-Trios angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft an allen Verbrechen der Gruppe vor, darunter an einer Mordserie an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden in ganz Deutschland. Mit ihr sind vier mutmaßliche Helfer angeklagt.