Ein Schweizer soll die „Ceska“-Mordwaffe des NSU beschafft haben. Im Prozess in München will er sich bisher nicht vernehmen lassen, obwohl die Tat verjährt wäre. Der Richter hofft, ihn noch umstimmen zu können.

München - Das Oberlandesgericht München hat einem der mutmaßlichen Waffenbeschaffer der NSU-Terroristen sicheres Geleit zugesichert. Sie will damit erreichen, dass er als Zeuge aus der Schweiz zum Prozess nach München kommt. Das bestätigte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch auf Nachfrage eines Verteidigers.

 

Es geht dabei um die Mordwaffe vom Typ „Ceska“, mit der neun der zehn Mordopfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ erschossen worden waren. Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die Waffe durch die Hände des Schweizers ging, bevor sie nach Deutschland gebracht wurde und am Ende von einem der mitangeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gebracht wurde. Der Schweizer ist nach eigenem Eingeständnis mit einem Jugendfreund von Böhnhardt befreundet und lebte einige Zeit in Apolda (Thüringen). Er war in Deutschland und in der Schweiz wegen mehrerer Waffendelikte aufgefallen.

Tat ist verjährt

Ein Ermittler des Bundeskriminalamtes berichtete zuvor im Zeugenstand von zwei Telefonaten, die er vor wenigen Wochen mit dem Schweizer geführt habe. Auch da sei es um eine Aussage in Deutschland gegangen. Er habe dem Schweizer gesagt, er werde bei den deutschen Behörden als Zeuge geführt und nicht als Beschuldigter. Ein möglicher Vorwurf wegen der Beschaffung der Pistole sei verjährt. Der Schweizer habe es aber nach anfänglicher Bereitschaft am Ende dennoch abgelehnt, nach Deutschland zu reisen und auszusagen.

In früheren Vernehmungen hatte er bereits bestritten, mit der Beschaffung der „Ceska“ etwas zu tun zu haben. Stattdessen hatte er vor wenigen Monaten seine frühere Lebensgefährtin und einen anderen Mann aus Apolda beschuldigt, die NSU-Mordwaffe in der Schweiz gekauft zu haben. Dieser andere Mann sagte jedoch am Mittwoch als Zeuge im Prozess, er sei nie in der Schweiz gewesen.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, war am Mittwoch wieder zur Verhandlung erschienen. Auf die Frage des Richters Götzl nach ihrem Befinden nickte sie schweigend mit dem Kopf. Der Verhandlungstermin am Dienstag war ausgefallen, weil Zschäpe sich krankgemeldet hatte.