Ein früherer V-Mann soll die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in seinen Unternehmen beschäftigt haben, während die sich vor den Behörden versteckten. Nebenkläger verlangen, den Mann als Zeugen zu laden. Vergeblich.

München - Das Oberlandesgericht München hat im NSU-Prozess eine Vernehmung des früheren V-Mannes „Primus“ abgelehnt. „Primus“ wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Spitzel in der sächsischen Neonazi-Szene geführt. Nach Medieninformationen soll er in seiner Baufirma den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und in einem von ihm betriebenen Szeneladen vorübergehend auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe beschäftigt haben.

 

Seine Vernehmung sei „aus tatsächlichen Gründen“ ohne Bedeutung, begründete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch den Gerichtsbeschluss. Für die Beurteilung der Schuld der Angeklagten im Sinne der Anklage spiele sie keine Rolle.

Vernehmung verlangt

Die Nebenkläger hatten in einem Beweisantrag die Vernehmung von „Primus“ verlangt. Der frühere V-Mann „wäre einer der wichtigsten Zeugen in diesem Prozess gewesen“, sagte der Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer. Er kritisierte die Entscheidung des Gerichts: Damit werde die „Aufklärung des Netzwerks NSU“ unterbunden.

Zschäpe ist in dem seit drei Jahren laufenden NSU-Prozess die Hauptangeklagte. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt sie der Mittäterschaft bei der überwiegend rassistisch motivierten Serie von zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen.

In der Verhandlung am Mittwoch ließ Zschäpe zum ersten Mal eine Frage des Richters spontan beantworten. Nach dem Betrachten von Urlaubsfotos, die Zschäpe, Mundlos und Uwe Böhnhardt zeigen, erkundigte sich Götzl, wer diese Bilder aufgenommen habe.

Fragen werden beantwortet

Zschäpes Verteidiger Mathias Grasel antwortete nach kurzer Rücksprache mit seiner Mandantin, einige Bilder seien mit Selbstauslöser entstanden. Bei anderen hätten sie Passanten gebeten, auf den Auslöser zu drücken. Weitere Fragen des Gerichts, die Götzl bereits bei früheren Sitzungen stellte, will Zschäpe am Donnerstag beantworten lassen.

Neue Beweisanträge brachte am Mittwoch die Verteidigung von Ralf Wohlleben ein, der beschuldigt wird, die Mordwaffe vom Typ „Ceska“ organisiert zu haben. Seine Anwälte verlangten, mehrere Ermittler als Zeugen zu laden. Diese könnten bekunden, dass Wohlleben kein Geld besessen habe, um die Waffe zu finanzieren.