NSU-Prozess Täterbeschreibung passt nicht auf Mundlos und Böhnhardt

Das Opfer eines Bombenanschlags im Jahr 2001, zu dem sich die NSU bekannt hatte, hat vor Gericht den möglichen Täter beschrieben. Die Aussagen des Mannes decken sich aber nicht mit dem Äußeren der beiden Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
Das Opfer eines Bombenanschlags im Jahr 2001, zu dem sich die NSU bekannt hatte, hat vor Gericht den möglichen Täter beschrieben. Die Aussagen des Mannes decken sich aber nicht mit dem Äußeren der beiden Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.
München - Wer war der Mann, der Ende des Jahres 2000 eine Bombe im Ladengeschäft einer deutsch-iranischen Familie an der Kölner Probsteigasse platzierte? Das Oberlandesgericht (OLG) München hörte dazu am Donnerstag den Familienvater als Zeugen an. Dessen Aussagen wecken Zweifel, dass es sich um die inzwischen toten NSU-Terroristen Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt handelte - davon ging bisher aber die Bundesanwaltschaft aus.
Der Zeuge sagte, der Mann sei sehr schmal und schmächtig gewesen, sein Gesicht „schmal und knochig“. Diese Beschreibung trifft weder auf Böhnhardt noch auf Mundlos zu.
„Es war ein paar Tage vor Weihnachten so gegen 17 oder 18 Uhr“, erzählte der Zeuge. Da sei der Mann in sein Geschäft gekommen. Er habe einen Korb in der Hand gehalten und mehrere Dinge kaufen wollen. „Er hat eine Runde gedreht in meinem Laden und eine Flasche Jack Daniels und eine Tüte Chips in seinen Korb gesteckt.“ An der Kasse habe er bemerkt, dass er sein Geld vergessen habe. Er wohne aber in der Nähe und wolle schnell sein Portemonnaie holen, habe er gesagt. Den Korb lasse er solange im Laden zurück, darauf habe der Mann bestanden, sagte der Zeuge. Dann sei er weggerannt und nicht mehr zurückgekehrt.
Den Korb hatte dann mehrere Wochen später die 19-jährige Tochter aus Neugier inspiziert und eine Christstollen-Dose darin geöffnet. In ihr befand sich ein selbst gebauter Sprengsatz mit rund einem Kilogramm Schwarzpulver und einem elektronischen Zünder. Die Bombe detonierte. Die junge Frau wurde schwer verletzt und trug bleibende Schäden davon. Das Geschäft und damit die wirtschaftliche Existenz der Familie wurden vernichtet.
Zu der Tat hatte sich der „Nationalsozialistische Untergrund“ in seinem berüchtigten „Paulchen-Panther“-Video bekannt. Aus Kreisen der Anklage hieß es, trotz der Aussage des Familienvaters gebe es keine Anhaltspunkte, die für einen anderen Täter als Mundlos oder Böhnhardt sprächen.
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