Die ehemalige Nachbarin Charlotte E. könnte Beate Zschäpe entlasten. Doch die Videovernehmung der 91-Jährigen im Münchener NSU-Prozess zeigt eine alte Dame, die offensichtlich verwirrt ist.

Die ehemalige Nachbarin Charlotte E. könnte Beate Zschäpe entlasten. Doch die Videovernehmung der 91-Jährigen im Münchener NSU-Prozess zeigt eine alte Dame, die offensichtlich verwirrt ist.

 

München - Es ist ein trauriges Bild, das am letzten Tag im NSU-Prozess vor der Winterpause auf die große Leinwand des Gerichtssaals geworfen wird. Eine gelbstichige Videoübertragung aus dem Aufenthaltsraum eines Altenheims; zu sehen ist eine alte Frau, die Mühe hat, sich in ihrem Rollstuhl aufrecht zu halten. Die 91-jährige Charlotte E. wohnte bis November 2011 neben Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das war ihr Unglück.

Als der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) aufflog und sich Böhnhardt und Mundlos nach einem Banküberfall am 4. November 2011 in einem Campingwagen in Eisenach erschossen, zündete Zschäpe die gemeinsame Wohnung der drei in der Zwickauer Frühlingsstraße an. Charlotte E. wohnte direkt daneben. Von dem Feuer bekam die alte Frau erstmal nichts mit. Verwandte retteten sie aus dem Haus.

Die Anklage wirft Zschäpe wegen der Brandstiftung versuchten Mord vor. Sie habe den Tod der Nachbarin und zweier Handwerker in Kauf genommen. Es ist die einzige Tat, die Beate Zschäpe selbst direkt ausgeführt haben soll.

Es könnte jedoch Anhaltspunkte geben, dass Zschäpe die Nachbarin warnen wollte. In einer Vernehmung bei der Polizei wenige Tage nach der Tat hatte Charlotte E. gesagt, jemand habe noch bei ihr an der Tür geklingelt. Als sie an die Sprechanlage ging - was etwa vier Minuten gedauert habe - sei niemand mehr dagewesen. Sollte es tatsächlich Zschäpe gewesen sein, die geklingelt hatte, dann könnte das gegen den Vorwurf des Mordversuchs sprechen.

Nun scheint es schwer vorstellbar, wie die Nachbarin mehr als zwei Jahre später noch etwas substanziell Neues dazu sagen soll. Wenn niemand an der Sprechanlage war, dürfte sie kaum sagen können, wer geklingelt hat. Dennoch ist es die Pflicht des Gerichts, so weit es geht alle Umstände aufzuklären und - wo immer möglich - Zeugen direkt zu befragen, statt Protokolle zu verlesen. Deshalb die Videoübertragung. Ein Arzt hatte festgestellt, dass Charlotte E. vernommen werden könne.

Es wird ein Trauerspiel, das zum Glück nicht allzu lang dauert. Richter Manfred Götzl begrüßt die Zeugin und stellt sich vor. Er fragt, ob sie ihn sehen könne. Charlotte E. reagiert nicht. Eine Betreuerin, die neben ihr sitzt, fragt: „Frau E., sehen Sie den Richter auf dem Bildschirm?“ Charlotte E. antwortet mit einem matten „Ja“. Es ist nicht klar, ob sie versteht, was passiert.

Schon die Aufnahme der Personalien gestaltet sich schwierig. Zwei Mal sagt Charlotte E., sie sei 92 Jahre alt. Als der Richter ihr das korrekte Geburtsdatum vorliest - sie ist erst 91 - sagt sie wieder „Ja“. „Wissen Sie denn ihre Anschrift?“, fragt Götzl. Frau E. schaut sich zu ihrer Betreuerin um: „Weiß ich die?“. Nach sieben Minuten unterbricht Götzl. „Ich meine nicht, dass es einen Sinn macht, die Vernehmung fortzusetzen.“

Der Verhandlungstag wurde nach dem Vernehmungsversuch beendet. Der NSU-Prozess wird am 8. Januar 2014 fortgesetzt.