War es nur ein "Freundschaftsdienst" oder eine Straftat? Die gelernte Friseurin Mandy S. soll Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Untertauchen geholfen haben.

War es nur ein "Freundschaftsdienst" oder eine Straftat? Die gelernte Friseurin Mandy S. soll Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beim Untertauchen geholfen haben.

 

München - Die mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) wurden nach Ansicht von Opferanwälten bei ihrem Untertauchen von einem rechtsextremen Netzwerk unterstützt.

„Die Blood-&-Honour-Szene in Chemnitz hat die drei Flüchtigen untergebracht“, sagte Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann am Donnerstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. „Alle Beteiligten standen in einem politischen Bezug. Es war kein individuelles Unterbringen, keine individuelle Hilfeleistung.“

Mandy S. half beim Untertauchen

Zuvor hatte das Gericht die Vernehmung der früheren Rechtsextremistin Mandy S. nach drei Verhandlungstagen abgeschlossen. Die 38-Jährige hatte zugegeben, dass sie im Frühjahr 1998 drei „Kameraden“ einen Unterschlupf in der Wohnung ihres damaligen Partners in Chemnitz vermittelt hatte.

Nach den Ermittlungen handelte es sich um die späteren NSU-Gründer Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Sie habe der Frau auch einmal ihre Krankenversichertenkarte geliehen und für die drei einen Ausweis mit falschen Namen auf dem Amt abgeholt, sagte Mandy S. Das rechtfertigte sie als „Kameradschaftshilfe“. Nach 1998 habe sie keinen Kontakt mehr zu den Dreien gehabt.

Zschäpe benutzte den Namen Mandy S.

Zschäpe trat aber auch später noch unter dem Namen von Mandy S. auf; und im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU-Trios in Zwickau wurden zwei Zettel mit der damals aktuellen Telefonnummer der Zeugin gefunden. Noch immer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Die Hilfe beim Untertauchen 1998 allerdings ist verjährt.

Vor allem Vertreter der Nebenklage versuchten am Donnerstag, die Verbindungen der Zeugin in die rechtsextreme Szene zu erhellen. Mandy S. gab zu, dass sie über mehrere Jahre in der „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG) aktiv war. Auch hatte sie Kontakt zu Mitgliedern der mittlerweile verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Blood & Honour“ sowie zur Chemnitzer Gruppe der „88er“ - die Ziffer acht steht für den achten Buchstaben des Alphabets, „88“ für „HH“ als Abkürzung von „Heil Hitler“.

Opferanwälte hielten der gelernten Friseurin auch einen Artikel vor, den sie 2001 gemeinsam mit einem seinerzeit inhaftierten „Kameraden“ in der rechtsextremen Zeitschrift „Landser“ veröffentlicht hatte. Darin hieß es unter anderem: „Der Nationale Widerstand ordnet sich dem herrschenden System nicht in irgendeiner Richtung zu, sondern steht ihm frontal gegenüber und dieser soll alle in unserer Nation umfassen, die reinen Blutes sind.“

Auf Nachfragen erklärte sie zunächst, sie habe die betreffende Passage nicht selbst geschrieben oder jedenfalls irgendwo abgeschrieben. Später meinte sie, ihr Mitautor habe den Satz ergänzt. 2005 sei sie aus der Szene ausgestiegen, nachdem ihre Beziehung mit dem Thüringer Neonazi Thomas G. in die Brüche ging. Mandy S. habe in ihrer Aussage „bewusst relativiert und verharmlost“, sagte Opferanwalt Alexander Hoffmann anschließend in einer Stellungnahme vor Gericht. „Die Zeugin S. war eindeutig fester Bestandteil der Chemnitzer und einer bundesweiten Naziszene.“