Aufregung im NSU-Prozess: Die Vernehmung einer 33 Jahre alten Friseurin aus Hannover, deren Namen Beate Zschäpe zeitweise als falsche Identität nutzte, zog sich so lange hin, dass die geplante Vernehmung von Brigitte Bönhart verschoben werden musste.

Aufregung im NSU-Prozess: Die Vernehmung einer 33 Jahre alten Friseurin aus Hannover, deren Namen Beate Zschäpe zeitweise als falsche Identität nutzte, zog sich so lange hin, dass die geplante Vernehmung von Brigitte Bönhart verschoben werden musste.

 

München - Sie antwortete wortkarg und oft ausweichend und verstrickte sich immer wieder in Widersprüche: Eine wortkarge Zeugin hat dem Oberlandesgericht München im NSU-Prozess am Dienstag einen wahren Verhandlungsmarathon beschert und die Geduld der Prozessbeteiligten auf die Probe gestellt.

Die 33 Jahre alte Friseurin aus Hannover, deren Namen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zeitweise als falsche Identität genutzt hatte, räumte zwar ein, dem als Unterstützer des NSU-Trios angeklagten Holger G. einst ihre Krankenkassenkarte für 300 Euro verkauft zu haben. „Ich hab' in dem Moment auch nur das Geld gesehen. Ich bin eine arme Friseurin und Punkt.“

"Ich hätte ihr doch nie die Karte gegeben, hätte ich das gewusst"

Wofür er die Karte brauchte, habe sie weder gefragt noch habe sie das interessiert. „Wir haben Alkohol getrunken, vielleicht auch einen geraucht, und da fragt man doch nicht irgendwelche Sachen und was der mit der Karte macht“, so die Zeugin. „Ich habe mit dem Ganzen gar nichts zu tun. Ich kenne sie auch nicht, diese Beate. Ich hätte ihr doch nie die Karte gegeben, hätte ich das gewusst. Dann kann ich ja gleich ins Gefängnis.“

Weil sie sich immer wieder auf Gedächtnislücken, einen „Blackout“ oder ihre große Aufregung berief, um Fragen nicht zu beantworten, sprach eine Vertreterin der Nebenklage schon von „Aussageverweigerung“.

Holger G. traf sich mit Zeugen

Schließlich berichtete die Frau, sie habe Holger G. - den sie durch ihren Mann, einen bekennenden Rechtsextremen und ehemaligen Skinhead, kennengelernt hatte - auch nach Beginn der Verhandlung vor dem OLG getroffen. „Er hat sich tausendmal dafür entschuldigt, dass er mich in so eine Situation gebracht hat.“ Auch G. habe ihrer Ansicht nach nichts von den Plänen des NSU-Trios Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe gewusst.

Diese Aussage sorgte für Wirbel im Gericht. Nebenkläger wollen wissen, warum der Angeklagte Holger G. im Zeugenschutzprogramm und in Begleitung von Polizeibeamten Zeugen getroffen habe. „Der Zeugenschutz ermöglicht ein unüberwachtes Treffen zwischen dem Angeklagten und den Zeugen, die ihn in dieser Hauptverhandlung überführen sollen“, kritisierte Rechtsanwalt Thomas Bliwier. Er forderte in einem Antrag, den Vorgang aufzuklären. Zahlreiche andere Nebenklagevertreter schlossen sich an. Die Bundesanwaltschaft betonte, ein Angeklagter in Freiheit dürfe sich treffen, mit wem er wolle.

Vernehmung der Mutter muss verschoben werden

Die zähe Vernehmung der Frau zog sich so lange hin, dass der ursprünglich für Dienstag geplante Auftritt von Brigitte Böhnhardt - der Mutter des verstorbenen Neonazis und mutmaßlichen Terroristen Uwe Böhnhardt - verschoben werden musste. Sie soll nun am 19. November gehört werden. Fast bis 19.30 Uhr dauerte die Verhandlung am Dienstag - und entlassen ist die Zeugin damit noch immer nicht. Am 28. November soll sie wiederkommen. Dann ist auch ihr Ehemann als Zeuge geladen.

Dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) wird die Ermordung von neun türkisch- und griechischstämmigen Einwanderern und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios. Böhnhardt und Mundlos hatten sich laut Bundesanwaltschaft im November 2011 das Leben genommen, als sie nach einem Banküberfall von der Polizei eingekreist worden waren.