Beate Zschäpe als Mitglied eines verschworenen Terror-Teams? Nie und nimmer, meint ihre Anwältin Anja Sturm. Weder vor dem Abtauchen noch während des Untergrundlebens sei der NSU das Trio gewesen, von dem die Anklage überzeugt ist.

München - Pflichtverteidigerin Anja Sturm hat in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess entschieden bestritten, die Hauptangeklagte Beate Zschäpe sei Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gewesen. Ihre Mandantin sei vor dem gemeinsamen Abtauchen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vor allem „Freundin“ der beiden gewesen, sagte Sturm am Dienstag vor dem Oberlandesgericht in München.

 

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund gelebt. In dieser Zeit sollen die beiden, die sich 2011 nach einem missglückten Banküberfall das Leben nahmen, zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven.

Die Anwältin zitierte zahlreiche Zeugenaussagen aus der Beweiserhebung. Freunde und Bekannte aus Jena hätten Zschäpe nicht als politisch besonders engagiert wahrgenommen. Sie sei Teil einer größeren Clique gewesen, in der rechtsextreme Ansichten „normal“ gewesen seien. Auch Mundlos und Böhnhardt hätten zu dieser Clique gehört. Einige Freunde der Männer hätten Zschäpe nur oberflächlich vom Sehen gekannt.

Für die Zeit des Untergrundlebens ab Januar 1998 gebe es „nicht einmal einen Beleg für ein enges Zusammenleben“ der drei, argumentierte Anwältin Sturm.

Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als gleichrangiges Mitglied

Den Umgang mit den Zeugen bezeichnete die Anwältin als „suggestiv“ und von „Belastungseifer“ geprägt. Die Behörden hätten sich früh auf ein Terror-Trio festgelegt und seien davon nie abgerückt. Die Trio-These sei in manche Zeugen regelrecht „hineingefragt“ worden. Auch der Vorsitzende Richter Manfred Götzl habe in dem Mammut-Prozess Zeugen „suggestiv“ unter Druck gesetzt, um mutmaßlich gewünschte Aussagen zu bekommen. Das Gericht könne das aber korrigieren, indem es die Beweise „vorsichtig“ würdige und keine Beweise verwerte, die unrechtmäßig erhoben wurden.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als gleichrangiges Mitglied des NSU und damit als Mitglied einer terroristischen Vereinigung im rechtlichen Sinne. Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern dagegen eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung. Am Mittwoch soll Anwältin Sturm ihr Plädoyer fortsetzen.