Die Anwälte von Beate Zschäpe bezweifeln den Opferstatus einer Nebenklägerin im Fall des Kölner Nagelbombenanschlags und haben für Donnerstag einen entsprechenden Antrag angekündigt.

München - Im NSU-Prozess spitzt sich die Auseinandersetzung zwischen der Verteidigung von Beate Zschäpe und einer Nebenklägerin zu. Zschäpes Anwälte kündigten für heute einen Antrag an, mit dem sie den Status eines Opfers des Kölner Nagelbombenanschlags infrage stellen wollen.

 

Um die Zulässigkeit einzelner Nebenkläger hatte es bereits in der vergangenen Woche Auseinandersetzungen gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob es sich in allen Fällen tatsächlich um Terroropfer des NSU mit der Berechtigung zur Nebenklage handelt. Bei dem Anschlag in Köln, der dem NSU-Trio zugeschrieben wird, waren im Jahr 2004 22 Menschen teils schwer verletzt worden.

Das Gericht will heute außerdem zwei Gutachten über den mitangeklagten Carsten S. hören. Die Gutachter sollen einschätzen, ob auf S. das Jugendstrafrecht angewandt werden muss. Die Bundesanwaltschaft hat Beate Zschäpe wegen zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen angeklagt. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Unterstützer, unter ihnen Carsten S..