Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden.

 

Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger BND-Ebene genehmigt worden.