28.06.2016 - 11:08 Uhr
Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden.
Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger BND-Ebene genehmigt worden.