28.06.2016 - 11:08 Uhr
Ausdrücklich festgeschrieben wird, was schon gilt: Spionage mit dem Ziel von Wettbewerbsvorteilen für deutsche Unternehmen ist verboten.
Es heißt aber auch: „Die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen kann erforderlich sein.“